Bankrecht
Wir beraten
- nationale und internationale Kreditinstitute des privaten und des genossenschaftlichen Sektors
- Sparkassen sowie
- Finanzdienstleistungsunternehmen
in sämtlichen Fragen des Bankrechts.
Unser Schwerpunkt sind Haftungsfragen, insbesondere im Rahmen der Prospekt- und Beraterhaftung bei Konzeption, Vertrieb und Vermittlung von Kapitalanlagen und Finanzdienstleistungen.
Im Einzelnen beraten wir in folgenden Gebieten:
- Prozessvertretung von Banken und Finanzdienstleistern zur Prospekt- und Anlageberaterhaftung
- Kredit- und Kreditsicherungsrecht
- Recht der Unternehmensfinanzierung
- Leasing- und Factoringrecht
- Geldwäsche und Compliance