RWT-Webinar: Compliance-Herausforderungen 2025
Im Rahmen des Webinars informierten die RWT-Experten Dr. Anke Thiedemann, Fachanwältin für IT-Recht, zertifizierte Datenschutzbeauftrage des TÜV Süd und zertifizierte KI-Beauftragte der DEKRA, Dr. Jakob Billau, Rechtsanwalt und Steuerberater, und Alexander-David Greeb, Steuerberater und Certified Internal Auditor (CIA), über aktuelle Compliance-Pflichten, die für Unternehmen im Jahr 2025 und darüber hinaus an Bedeutung gewinnen. Themen waren die neuen regulatorischen Rahmenbedingungen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz, die Entwicklungen beim europäischen CO₂-Grenzausgleichssystem (CBAM) sowie ein Überblick über die Entwicklungen bei der steuerlichen Korrekturpflicht nach § 153 AO.
Ein Schwerpunkt lag auf der am 1. August 2024 in Kraft getretenen EU-KI-Verordnung (KI-VO). Dr. Anke Thiedemann erläuterte die zentralen Begriffe, den risikobasierten Ansatz und die konkreten Pflichten für Anbieter und Betreiber von KI-Systemen. Besonders hob die RWT-Expertin die ab dem 2. Februar 2025 geltende Verpflichtung zur Mitarbeitersensibilisierung nach Art. 4 KI-VO vor, die Unternehmen verpflichtet, ihre Teams über Chancen, Risiken und rechtliche Vorgaben beim Einsatz von KI-Systemen zu schulen. Zudem informierte sie über die bei Verstößen angedrohten Bußgelder von bis zu 7 % des weltweiten Jahresumsatzes oder 40 Mio. Euro. Auch auf die Themen Datenschutzrecht und Urheberrecht in Bezug auf KI ging die Referentin ein.
Alexander-David Greeb informierte über die geplanten Vereinfachungen beim Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM). Die Übergangsphase läuft noch bis Ende 2025, ab 2026 wird die kostenpflichtige Abgabe von CBAM-Zertifikaten verpflichtend. Durch das sogenannte Omnibus-Paket sollen insbesondere KMU entlastet werden, unter anderem durch die Einführung einer De-minimis-Schwelle und vereinfachte Berichtspflichten. Der RWT-Experte gab hierzu ein Update zum Stand des Gesetzgebungsverfahrens und erläuterte die praktischen Auswirkungen für betroffene Unternehmen.
Zum Abschluss des Webinars gab Dr. Jakob Billau einen Überblick über die aktuelle Entwicklung bei der steuerlichen Korrekturpflicht nach § 153 AO. Neben der bereits bekannten Pflicht zur Berichtigung fehlerhafter Steuererklärungen nach § 153 Abs. 1 AO tritt ab 2025 eine zusätzliche, kenntnisunabhängige Berichtigungspflicht nach § 153 Abs. 4 AO in Kraft. Diese betrifft insbesondere Fälle, in denen im Rahmen einer Außenprüfung Feststellungen getroffen werden, die auch Auswirkungen auf andere Besteuerungszeiträume haben können. Unternehmen sollten diese neue Pflicht im Blick behalten und ihre internen Prozesse zur Prüfung und Korrektur von Steuererklärungen entsprechend anpassen.
Die Referenten wiesen darauf hin, dass Unternehmen bereits jetzt handeln und sich mit den neuen Vorgaben vertraut machen sollten, um Haftungsrisiken zu vermeiden und interne Prozesse rechtzeitig anzupassen.