Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die selbst nicht (mehr) unter die Berichtspflicht der CSRD fallen, können zukünftig freiwillig einen verkürzten Nachhaltigkeitsbericht erstatten. Informationen, die Unternehmen, die in den Anwendungsbereich der CSRD fallen, von Unternehmen in ihrer Wertschöpfungskette mit bis zu 1.750 Beschäftigten verlangen können, soll mit dem Value-Chain-Cap auf diesen Standard begrenzt werden. Somit sollen KMU und kleine Midcap-Unternehmen vor übermäßigen Anforderungen von Nachhaltigkeitsinformationen durch Banken oder berichtspflichtige Unternehmen in der Wertschöpfungskette geschützt werden. Bislang ist der Anwendungsbereich des VSME-Standards für Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten vorgesehen.
Der finale Entwurf für den VSME-Standard wurde von der EFRAG am 17. Dezember 2024 an die EU-Kommission übermittelt. Er soll nun im Zuge des Omnibus-Verfahrens überarbeitet und von der EU-Kommission per delegiertem Rechtsakt beschlossen werden.
Inhalte des VSME-Nachhaltigkeitsberichts
Die aktuelle Version des VSME-Standards ist in zwei Module unterteilt:
- das Basis-Modul, das den „Ziel“-Berichtsstandard für Kleinstunternehmen bereitstellt, und
- das Comprehensive-Modul, das die Anforderungen aus dem Basis-Modul um detailliertere Informationen erweitert und die voraussichtlichen Anfragen von Geschäftspartnern innerhalb der Wertschöpfungskette und die Datenpunkte für nachhaltige Finanzierungen für Kreditgeber und Investoren abdeckt.
KMU können in Abhängigkeit ihrer Nachhaltigkeitspraktiken und den eingegangenen Informationsanfragen wählen, ob sie nur das Basis-Modul erstellen oder es durch das Comprehensive-Modul ergänzen möchten.
Eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse ist – zumindest Stand heute – nicht erforderlich.
Die Datenanforderungen des VSME-Standards sind – im Vergleich zu den CSRD-Anforderungen – deutlich reduziert, fokussieren sich jedoch auf die gleichen Schwerpunkte:
- Allgemeine Unternehmensinformationen: Unternehmensprofil, Standorte und wesentliche Veränderungen im Berichtszeitraum
- Umweltdaten: Daten zu Energieverbrauch, Treibhausgasemissionen und Wasserverbrauch
- Soziale Daten: Arbeitsbedingungen, Menschenrechte und faire Löhne
- Governance-Daten: Informationen zur Unternehmensführung, Verantwortlichkeiten, Korruptionsbekämpfung und internen Kontrollmechanismen
- Lieferkettendaten: Informationen zur Einhaltung von Umwelt- und Sozialstandards der Lieferanten
Unternehmen, die nicht in den künftigen Anwendungsbereich der CSRD fallen, können freiwillig nach der EU-Taxonomie berichten.
Prüfpflicht für den VSME-Nachhaltigkeitsbericht
Eine Prüfung der freiwilligen Berichterstattung gemäß dem VSME-Standard ist – Stand heute – nicht vorgesehen. Unternehmen können einen VSME-Nachhaltigkeitsbericht freiwillig einer Prüfung unterziehen.
Unsere Leistungen
Wir unterstützen Sie bei der
- Implementierung der VSME-Nachhaltigkeitsberichterstattung
- Erstellung von VSME-Nachhaltigkeitsberichten
- freiwilligen Prüfung von VSME-Nachhaltigkeitsberichten
Ansprechpartner
Tilman Just
Partner · Geschäftsführer · Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Sustainability-AuditorIDW
Alexander-David Greeb
Assoziierter Partner · Steuerberater, Certified Internal Auditor (CIA), Sustainability-AuditorIDW
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Alexander-David Greeb
Assoziierter Partner · Steuerberater, Certified Internal Auditor (CIA), Sustainability-AuditorIDW
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Susanne Seifert
Senior Managerin Nachhaltigkeit · Master of Arts
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