Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß CSRD

Die EU-Kommission hat am 26. Februar 2025 ihre Vorschläge zur Vereinfachung im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung veröffentlicht. Diese umfassen unter anderem Änderungen im Hinblick auf die Berichterstattung nach der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive), gemäß Artikel 8 der EU-Taxonomie-Verordnung und der Sorgfaltspflichten von Unternehmen nach der CSDDD (Europäische Lieferkettenrichtlinie). Bereits im November 2024 kündigte die EU-Kommission die Absicht an, den Umfang der Nachhaltigkeitsberichterstattung im Zuge des Omnibus-Verfahrens deutlich zu reduzieren und dadurch die Unternehmen bürokratisch zu entlasten.
 

Der Nachhaltigkeitsbericht gemäß der CSRD: Wer ist betroffen?

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen und Diskussionen der Gesetzgeber auf EU-Ebene sollen künftig nur noch Unternehmen und Mutterunternehmen mit mehr als 1.750 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von über 450 Mio. Euro unter die CSRD-Berichtspflicht fallen. Die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts ist für große, nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen erstmalig in 2028 für das Geschäftsjahr 2027 gefordert.

Für Unternehmen unterhalb der Schwellenwerte würde entsprechend die Berichtspflicht zukünftig entfallen.
 

Inhalte des Nachhaltigkeitsberichts

Die Berichtspflicht soll eine nachhaltige Entwicklung und ein verantwortungsbewusstes Handeln von Unternehmen unterstützen und fördern. Unternehmen müssen in ihrem Nachhaltigkeitsbericht standardisierte, hochwertige und vergleichbare Informationen über Nachhaltigkeitsaspekte offenlegen. 

  • Belange der Bereiche Umwelt, Soziales und Governance
  • Achtung von Menschenrechten
  • Bekämpfung von Korruption und Bestechung
  • Diversitätskonzept der Unternehmensführung, der Kontrollgremien und des Aufsichtsrats

Konkretisiert werden die Inhalte der CSRD durch die von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) erarbeiteten European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Neben zwei themenübergreifenden allgemeinen Standards liegen insgesamt zehn themenspezifische Standards zu den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance vor. Die anzugebenden Informationen beinhalten sowohl qualitative als auch quantitative sowie zukunfts- und vergangenheitsbezogene Angaben.

Die finale Fassung der ESRS wurde durch Delegierten Rechtsakt der Europäischen Kommission am 31. Juli 2023 und am 22. Dezember 2023 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die Anzahl der im Rahmen der CSRD-Berichterstattung zu veröffentlichenden Datenpunkte soll im Rahmen des Omnibus-Verfahrens deutlich reduziert werden.

Bei der Berichterstattung ist der sogenannte doppelte Wesentlichkeitsgrundsatz zu berücksichtigen. Das bedeutet, Unternehmen müssen sowohl über den Einfluss des Unternehmens auf Mensch und Umwelt (Wesentlichkeit der Auswirkungen) als auch über den Einfluss von Mensch und Umwelt auf das Unternehmen (finanzielle Wesentlichkeit) berichten.

Prüfpflicht für den Nachhaltigkeitsbericht

Die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung mit begrenzter Sicherheit soll erhalten bleiben.
Gegenstand der Prüfung sind:

  • die Übereinstimmung der Angaben im Nachhaltigkeitsbericht mit der CSRD sowie den Anforderungen der ESRS,
  • der Prozess der Ermittlung der berichteten Informationen,
  • die Kennzeichnung nach den Anforderungen des ESEF-Formats sowie
  • die Übereinstimmung mit den Indikatoren gemäß Artikel 8 der EU-Taxonomie. 

Auf eine spätere Einführung einer Pflicht zur Prüfung mit hinreichender Sicherheit soll verzichtet werden.

Unsere Leistungen

Wir unterstützen Sie bei der

  • Implementierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung
  • Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten
  • Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten

Ansprechpartner

Tilman Just

Tilman Just

Partner · Geschäftsführer · Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Sustainability-AuditorIDW

Alexander-David Greeb

Alexander-David Greeb

Assoziierter Partner · Steuerberater, Certified Internal Auditor (CIA), Sustainability-AuditorIDW

Susanne Seifert

Susanne Seifert

Senior Managerin Nachhaltigkeit · Master of Arts

Tilman Just

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Partner · Geschäftsführer · Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Sustainability-AuditorIDW

Standort: Stuttgart
Alexander-David Greeb

Alexander-David Greeb

Assoziierter Partner · Steuerberater, Certified Internal Auditor (CIA), Sustainability-AuditorIDW

Standort: Reutlingen
Susanne Seifert

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Senior Managerin Nachhaltigkeit · Master of Arts

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