Gesellschaftsrecht
Wir beraten Unternehmen sowie deren Gesellschafter und Organe (Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte) in allen Gebieten des Gesellschaftsrechts:
- Recht der Personengesellschaft: GbR, OHG, KG, GmbH & Co. KG
- Recht der Kapitalgesellschaft: GmbH, AG, KGaA
- Konzernrecht
Genauso beraten wir in den Bereichen:
- Stiftungsrecht und
- Vereinsrecht
Unsere Leistungen umfassen unter anderem:
- Gründung von Gesellschaften, Unternehmen, Stiftungen und Vereinen
- Gestalten und Aushandeln von Gesellschaftsverträgen, Satzungen und anderen gesellschaftsrechtlichen Verträgen
- Durchführung von Umwandlungen: Verschmelzung, Formwechsel, Spaltung
- Durchführung von Umstrukturierungen
- Gestalten und Aushandeln von Joint-Venture-Verträgen
- Gestalten von Unternehmensverträgen
- Beratung und Vertretung bei Gesellschafterstreitigkeiten
- Vorbereitung und Begleitung von Gesellschafter- und Hauptversammlungen
- Beratung zur Corporate Governance
- Beratung in Krisen und bei Restrukturierungen
- Beratung und Vertretung von Gesellschaftern, Geschäftsführern, Vorständen sowie Aufsichtsräten und Beiräten insbesondere in Haftungsfragen