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Start des Stiftungsregisters auf 2028 verlegt

Das ursprünglich zum 1. Januar 2026 vorgesehene Stiftungsregister wird erst zwei Jahre später, nämlich zum 1. Januar 2028 eingeführt. Die Bundesregierung hat hierzu das Gesetz zur Änderung des Stiftungsregisterrechts am 11. Dezember 2025 verkündet, welches ein Inkrafttreten des neuen Registers zum 1. Januar 2028 vorsieht.

Hintergrund der Verschiebung ist, dass die für den Betrieb des Stiftungsregisters erforderliche technische Infrastruktur bis Anfang 2026 nicht rechtzeitig zur Verfügung stand.

Ansonsten bleiben die Regelungen zum Stiftungsregister unverändert. Ab dem 1. Januar 2028 sind die Stiftungen verpflichtet, sich in das Register eintragen zu lassen. Das bundesweite Stiftungsregister soll künftig wesentliche Informationen zu Stiftungen zentral erfassen und der Öffentlichkeit zugänglich machen, um Transparenz und Effizienz im Stiftungswesen nachhaltig zu erhöhen. (näheres hierzu in RWTkompakt 11/25).
 

 

RWTkompakt Ausgabe Februar 2026

 

Quellen: https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2025/319/VO

Autorin

Aline Neumann

Aline Neumann

Assoziierte Partnerin · Geschäftsführerin · Rechtsanwältin

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