Tax Compliance und Steuerkonflikt

Tax Compliance

Tax Compliance meint zunächst die Einhaltung steuerlicher Vorschriften und betrifft schon seit Langem nicht nur Großunternehmen. Die Liste möglicher haftungsbegründender Compliance-Verstöße wird auch im Bereich des Steuerrechts immer länger. Außerdem nimmt derzeit - bedingt durch die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und die sich zunehmend verschärfende Betriebsprüfung - der Druck zur Implementierung eines Tax-Compliance-Systems zu, das die Einhaltung aller steuerlichen Vorschriften im ganzen Unternehmen lückenlos sicherstellt.

Durch die zunehmende Internationalisierung und Digitalisierung der Wirtschaft werden die nationalen und internationalen Pflichten immer komplexer.

Unser Beratungsansatz im Bereich Tax Compliance lehnt sich eng an die Vorgaben des IDW im Prüfungsstandard 980 an und setzt diesen konsequent auf die Bedürfnisse unserer mittelständischen Klienten um. Wir unterstützen Sie bei der Implementierung eines der Unternehmensgröße angepassten Compliance-Management-System (IKS) um Sie in die Lage zu versetzen mit hinreichender Sicherheit steuerliche Regelverstöße rechtzeitig zu erkennen und zu verhindern.


Steuerkonflikt

Im Rahmen unserer steuerlichen Durchsetzungsberatung wahren wir Ihre Interessen und Rechte gegenüber der Finanzverwaltung.

Die sorgfältige Aufarbeitung des Sachverhalts und die damit zusammenhängenden verfahrensrechtlichen Fragen ist insbesondere schon im Rechtsbehelfsverfahren die entscheidende Grundlage für die erfolgreiche streitige Auseinandersetzung mit dem Finanzamt. Sie finden durch unsere erfahrenen Steuerjuristen die notwendige Unterstützung in allen Detailfragen des steuerlichen Verfahrensrechts. Wir vertreten unsere Mandanten auch im finanzgerichtlichen Verfahren und setzen die ihre Interessen gegebenenfalls auch im Revisionsverfahren beim Bundesfinanzhof durch.

Wir vertreten Sie auch in kritischen Situationen gegenüber der Finanzverwaltung und den staatlichen Ermittlungsbehörden. Von der Abgabe einer wirksamen Selbstanzeige bis hin zum steuerstrafrechtlichen Verfahren. Unsere Steuerjuristen verfügen nicht nur über das nötige steuerliche Wissen, sondern als Rechtsanwälte auch über die erforderlichen strafrechtlichen und strafprozessualen Kenntnisse. Um es gar nicht erst zum Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren kommen zu lassen, bieten wir Ihnen eine umfassende Präventivberatung und zeigen Ihnen mögliche Schwachstellen in Ihrem Unternehmen auf.

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