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Verschonung von Betriebsvermögen in der Erbschaft- und Schenkungsteuer: Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht

Die steuerliche Verschonung von Betriebsvermögen in der Erbschaft- und Schenkungsteuer gehört seit Jahren zu den zentralen Bausteinen der Unternehmensnachfolge im Mittelstand. Mit dem beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) anhängigen Verfahren 1 BvR 804/22 rückt dieses Thema erneut in den Fokus. Die Entscheidung aus Karlsruhe wird mit Spannung erwartet, da sie potenziell Auswirkungen auf die derzeit geltenden Begünstigungsregelungen der §§ 13a, 13b und 28a ErbStG haben könnte.

Ausgangspunkt des Verfahrens

Gegenstand des Verfahrens 1 BvR 804/22 in Karlsruhe ist die Frage, ob und in welchem Umfang die bestehenden Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen verfassungsrechtlichen Anforderungen genügen. Im Kern steht damit erneut die Vereinbarkeit der geltenden Regelungen mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes sowie mit dem Übermaßverbot auf dem Prüfstand.

Anders als bei der grundlegenden Reformentscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2014 ist derzeit offen, ob das Gericht die Vorschriften insgesamt oder nur in bestimmten Ausprägungen beanstanden wird – oder ob es die geltende Rechtslage bestätigt. Ein konkreter Termin für die Entscheidung ist bislang nicht bekannt; eine Entscheidung im Laufe des Jahres 2026 wird jedoch vielfach erwartet, stand das Verfahren doch bereits auf dem Geschäftsverteilungsplan des ersten Senats des BVerfG für das Jahr 2025.

Bedeutung für den Mittelstand

Für familiengeführte Unternehmen und den Mittelstand haben die Verschonungsregelungen nach §§ 13a, 13b und 28a ErbStG eine zentrale Funktion. Sie sollen sicherstellen, dass Unternehmensnachfolgen nicht allein aus steuerlichen Gründen scheitern und die Fortführung von Betrieben sowie der Erhalt von Arbeitsplätzen nicht gefährdet werden.

Gleichzeitig stehen diese Begünstigungen regelmäßig in der Kritik. Beanstandet werden insbesondere die Höhe der Verschonung, die Ausgestaltung der sogenannten Verschonungsbedarfsprüfung sowie mögliche Gestaltungsmodelle bei großen Vermögen. Das anhängige Verfahren greift diese Diskussion nun erneut auf – zunächst aus verfassungsrechtlicher Perspektive.

Politische und gesellschaftliche Einordnung

Parallel zum gerichtlichen Verfahren gewinnt auch die politische Diskussion an Dynamik. Zuletzt hat die SPD sich mit Reformüberlegungen zur Erbschaftsteuer positioniert. Dabei wird unter anderem über eine Einschränkung der Verschonungsregelungen, eine stärkere Belastung großer Unternehmensvermögen oder Anpassungen bei Freibeträgen diskutiert. 

Bereits vor Weihnachten 2025 hatte der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung ebenfalls Reformvorschläge für eine Überarbeitung der Erbschaft- und Schenkungsteuer gemacht. Zielrichtung dieses Vorschlags war die Reduzierung von Verschonungsregelungen, um eine gleichmäßigere Besteuerung zu erreichen. Dies solle mit großzügigen Stundungsregelungen kombiniert werden. 

Wirtschaftsverbände und Interessenvertretungen des Mittelstands weisen in diesem Zusammenhang auf die Bedeutung von Planungssicherheit hin. Sie betonen, dass Unternehmensnachfolgen langfristig vorbereitet werden müssen und steuerliche Rahmenbedingungen dabei eine zentrale Rolle spielen.

Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens ist daher nicht auszuschließen, dass eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts mittelbar auch den politischen Reformdruck erhöht.

Mögliche Konsequenzen und was Unternehmer jetzt beachten sollten

Zum jetzigen Zeitpunkt lassen sich die konkreten Folgen des Verfahrens beim BVerfG nicht vorhersagen. Denkbar sind je nach Ausgang unterschiedliche Szenarien – von einer Bestätigung der geltenden Regelungen über punktuelle Korrekturen bis hin zu einem gesetzgeberischen Anpassungsbedarf, für den wohl eine Übergangsfrist gewährt werden dürfte.

Für Unternehmerinnen und Unternehmer bedeutet dies vor allem eines: Beobachtung und Vorbereitung statt verfrühtem Aktionismus. Insbesondere bei anstehenden oder mittelfristig geplanten Unternehmensnachfolgen ist es sinnvoll,

  • bestehende Nachfolgeplanungen zu prüfen und abzuwägen,
  • steuerliche Belastungsszenarien zu analysieren,
  • und frühzeitig alternative Gestaltungs- und Handlungsoptionen zu kennen.

Eine vorausschauende Auseinandersetzung mit der eigenen Nachfolge- und Vermögensstruktur trägt dazu bei, auf mögliche Veränderungen vorbereitet zu sein – unabhängig davon, wie Karlsruhe letztlich entscheidet.

Gerne unterstützen wir Sie dabei. Kontaktieren Sie uns.
 

 

RWTkompakt Ausgabe März 2026

Autor

Georg Kessler

Georg Kessler

Assoziierter Partner · Steuerberater,
Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)
 

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