Steuerliches Investitionsprogramm verabschiedet
Der Bundesrat hat am 11. Juli 2025 dem „Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ zugestimmt. Damit sind die Investitionsanreize für neues Wachstum verbindlich. Neben der Ausweitung des Forschungszulagengesetzes beinhaltet das Gesetz folgende wesentliche Maßnahmen:
- Degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter: Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die zwischen dem 30. Juni 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt werden, kann eine degressive Abschreibung genutzt werden. Der Prozentsatz ist auf maximal 30 % oder das Dreifache der linearen Abschreibung begrenzt.
- Arithmetisch-degressive Abschreibung für Elektrofahrzeuge: Bei Anschaffung rein elektrisch betriebener Fahrzeuge zwischen dem 30. Juni 2025 und dem 31. Dezember 2027 ist eine arithmetisch-degressive Abschreibung möglich. Im Anschaffungsjahr können 75 % der Kosten abgeschrieben werden. Für die folgenden fünf Jahre gelten dann Sätze von 10 %, 5 %, 5 %, 3 % und 2 %.
- Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze für die Privatnutzung von Elektrofahrzeugen: Wird ein reines Elektrofahrzeug genutzt und liegt dessen Bruttolistenneupreis unter einem bestimmten Höchstbetrag, ist dieser für die Besteuerung der privaten Nutzung nur zu einem Viertel anzusetzen. Für nach dem 30. Juni 2025 angeschaffte Fahrzeuge wurde die Bruttolistenpreisgrenze von 70.000 Euro auf 100.000 Euro erhöht.
Weitere steuerliche Änderungen:
- Senkung der Körperschaftsteuer: Ab 2028 wird die Körperschaftsteuer (derzeit 15 %) schrittweise um jährlich 1 % gesenkt. Ab dem Veranlagungszeitraum 2032 beträgt der Satz somit 10 %.
- Thesaurierungssteuersatz für nicht entnommene Gewinne: Auf Antrag gilt für nicht entnommene Gewinne gemäß § 34a Einkommensteuergesetz ein Thesaurierungssteuersatz von 28,25 %. Dieser Satz reduziert sich in drei Stufen auf 27 % (Veranlagungszeitraum 2028 und 2029), 26 % (2030 und 2031) und 25 % (ab 2032).
RWTkompakt Ausgabe August 2025
Quellen: Gesetz für ein steuerliches Investitionsprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland, BT-Drs. 21/629.