OECD veröffentlicht Leitlinien zu steuerlichen Betriebsstättenrisiken durch die Tätigkeit von Mitarbeitern im Ausland
In den vergangenen Jahren sind Homeoffice und mobiles Arbeiten über Landesgrenzen hinweg zu einem festen Bestandteil der Arbeitswelt geworden. Für Unternehmen stellte dies jedoch eine erhebliche Herausforderung dar, da bislang unklar war, wann die Tätigkeit eines Mitarbeitenden im Ausland eine Betriebsstätte und damit ein Körperschaftsteuer-Risiko im jeweiligen Tätigkeitsstaat begründet. Unterschiedliche Auffassungen nationaler Finanzverwaltungen führten zu Rechtsunsicherheit und erhöhtem Beratungsbedarf.
OECD veröffentlicht Update zum Musterabkommen
Mit dem neuen „2025 Update to the OECD Model Tax Convention“ hat die OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) am 19. November 2025 strukturierte Leitlinien zur Einordnung von „cross-border remote work“ veröffentlicht. Die Änderungen im Kommentar zu Artikel 5 des OECD-Musterabkommens ermöglichen internationale Orientierung, wann ein Homeoffice/Remote Work im Ausland eine Betriebsstätte begründet – und wann nicht.
Unternehmen können nun anhand klarer Kriterien zumindest prüfen, wann eine ausländische Tätigkeit nach Ansicht der OECD ein Betriebsstättenrisiko auslöst – und wann nicht.
Allerdings bleibt abzuwarten, wie und wann nationale Finanzverwaltungen (etwa in Deutschland oder den Nachbarstaaten) diese OECD-Leitlinie in ihre Verwaltungspraxis übernehmen.
Bis dahin sollten Unternehmen ihre Remote-Work-Policies und Vertragsgestaltungen weiterhin eher vorsichtig gestalten, sorgfältig prüfen und gegebenenfalls frühzeitig Berater konsultieren, um unerwartete steuerliche Folgen zu vermeiden beziehungsweise zumindest die Risiken zu reduzieren.
RWTkompakt Ausgabe Dezember 2025
Quellen: OECD Model Tax Convention 2025, Kommentar zu Art. 5, Abs. 44.1–44.21