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Die Gefahren fehlerhafter Abrechnungen

Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen steht seit Jahren im Fokus von Politik und Ermittlungsbehörden. Gemeint ist damit die vorsätzliche Täuschung über erbrachte medizinische Leistungen, um von Krankenkassen oder anderen Kostenträgern unberechtigt höhere Vergütungen zu erhalten. Entsprechend konsequent wird der Bereich verfolgt: In Baden-Württemberg wird die Rolle der Schwerpunktstaatsanwaltschaften zur Bekämpfung von Abrechnungsbetrug – insbesondere in Stuttgart und Mannheim – weiter gestärkt.

In der Praxis geraten zunehmend auch Ärztinnen und Ärzte in den Blick der Behörden, ohne dass zwangsläufig eine bewusste Täuschung vorliegt. Häufig reichen bereits formale Unstimmigkeiten, lückenhafte Dokumentationen oder Abweichungen im Praxisablauf aus, um den Ausgangspunkt für einen strafrechtlichen Anfangsverdacht zu bilden. Hinzu kommt, dass die Kassenärztliche Vereinigung die eingereichten Abrechnungen zunehmend automatisiert mithilfe künstlicher Intelligenz prüft. Dadurch treten Auffälligkeiten deutlich schneller zutage – selbst dann, wenn sie medizinisch oder durch den Praxisablauf gut erklärbar sind.

Beachten Sie: Strafrechtlich relevant wird ein Vorwurf in der Regel erst dann, wenn sich ein Vorsatz nachweisen lässt. Gerade bei nachvollziehbaren, organisatorisch bedingten oder rein formalen Abweichungen bestehen deshalb häufig gute Verteidigungsmöglichkeiten.

Eine frühzeitige, spezialisierte anwaltliche, steuerliche und wirtschaftliche Beratung ist hier entscheidend. Unser spezialisiertes Team unterstützt Sie im Umgang mit Behörden, Gerichten und im Disziplinarverfahren.

Autorin

Dr. Kathrin S. Wolf, LL.M.

Dr. Kathrin S. Wolf, LL.M.

Managerin · Rechtsanwältin, Solicitor (Australien), Fachanwältin für Medizinrecht,
Fachberaterin für das Gesundheitswesen (DStV e.V.)
 

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