Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) führt schrittweise neue Melde-, Berichts- und Zahlungspflichten für Unternehmen ein, die bestimmte Waren aus Drittländern in die EU importieren. Ziel der Regelung ist es, Wettbewerbsverzerrungen durch unterschiedliche CO₂-Preise zu vermeiden und sogenannte Carbon-Leakage-Effekte zu verhindern.
Betroffen sind unter anderem Importe von Aluminium, Eisen und Stahl, Zement, Düngemitteln, Strom und Wasserstoff sowie ausgewählte nachgelagerte Produkte. Der Kreis der erfassten Waren soll in den kommenden Jahren weiter ausgeweitet werden.
CBAM war dabei in zwei Phasen ausgestaltet:
In der Übergangsphase zwischen Oktober 2023 und Dezember 2025 stehen Melde- und Berichtspflichten im Vordergrund, deren ordnungsgemäße Erfüllung bereits jetzt entscheidend ist. Fehler oder Versäumnisse können sich unmittelbar auf die spätere Zulassung auswirken. Die letzten Berichte für das vierte Quartal des Jahres 2025 sind bis zum 31. Januar 2026 abzugeben.
Mit Beginn der Regelphase ab 1. Januar 2026 steigen die Anforderungen deutlich: Registrierungspflichten, jährliche Berichte auf Basis verifizierter Emissionsdaten sowie die Abgabe von CBAM-Zertifikaten rücken in den Fokus. Ein Registrierungsantrag zugelassener CBAM-Anmelder kann noch bis zum 31. März 2026 gestellt werden.
Im Webinar geben unsere RWT-Expertinnen einen Überblick zu den aktuellen Anforderungen an CBAM-pflichtige Unternehmen und erläutern den damit verbundenen Handlungsbedarf, um weiterhin CBAM-Waren aus Drittländern importieren zu können.