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Steuerliche Implikationen bei eingeschränkter Arbeitnehmermobilität im Zuge von Covid-19

RWT, Steuerberatung

Im Zuge von Covid-19 mussten sich viele Arbeitnehmer (ggf. nach Abstimmung mit dem Arbeitgeber) für einen aus ihrer Sicht geeigneten Standort entscheiden. Nach teilweise kurzfristigen sowie überraschenden Schließungen von Grenzen war ein Wechsel des einmal gewählten Standortes in vielen Fällen nicht mehr möglich. 

China hat am 28. März 2020 ein Einreiseverbot für ausländische Staatsbürger erlassen. Ausländer, die zuvor das Land verlassen haben, kommen bis heute nicht mehr auf regulärem Weg zurück nach China. Bereits erteilte Visa sind suspendiert.

Mittlerweile werden auf der Grundlage von speziellen Visa einzelne Charterflüge von der AHK Greater China nach China organisiert. Die Erfüllung der Voraussetzungen für die speziellen Visa ist jedoch sehr aufwendig und in der Praxis teilweise auch nicht möglich. Die strengen Quarantäne-Bedingungen bei Einreise nach China sind zudem abschreckend und im Einzelfall ggf. auch aus gesundheitlichen Gründen nicht akzeptabel.

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