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Geldwäsche-Compliance – RWT Kolleg zeigt auf, wie Geldwäsche funktioniert und wie Güterhändler davon betroffen sein können.

RWT, Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Anwaltskanzlei
Christoph Sperlich, Alexander-David Greeb

Christoph Sperlich, Alexander-David Greeb

RWT Kolleg Geldwäschecompliance

Beim RWT Kolleg im Mai informierten die RWT-Experten die Teilnehmer über Geldwäsche-Compliance für Güterhändler. Immer mehr im Fokus der Aufsichtsbehörden steht beim Thema Geldwäsche neben Banken und Finanzdienstleistern der Groß- und Einzelhandel, insbesondere der Handel mit Kfz, Schmuck, Kunst, Möbeln und Luxusgütern. Aber auch Industrieunternehmen und Immobilienmakler können mit Geldwäschesachverhalten in Berührung kommen.

Seit Juni 2017 gilt das neue Geldwäschegesetz. Es erweitert die Pflichten für Güterhändler und andere Verpflichtete, Maßnahmen zur Geldwäscheprävention im Unternehmen zu integrieren.

Christoph Sperlich, Rechtsanwalt und Zertifizierter Geldwäschebeauftragter TÜV Rheinland, und Alexander-David Greeb, Steuerberater und Certified Internal Auditor, erläuterten in ihrem Vortrag, wie Geldwäsche im eigenen Unternehmen aufgespürt bzw. von vornherein vermieden werden kann. Am Anfang stehe eine Risikoanalyse und -bewertung, um die geeigneten Sicherungsmaßnahmen abzuleiten und zu implementieren. Die Referenten klärten zudem auf, welche Meldepflichten Unternehmen bei Verdachtsfällen haben und wann ein Geldwäschebeauftragter im Unternehmen vorgeschrieben ist. Auch Sanktionen bei Verstößen wurden vorgestellt: von hohen Geldbußen bis hin zur öffentlichen Bekanntmachung der verhängten Maßnahmen.

Die Pause und der Ausklang nach dem Vortrag bot den Teilnehmern die Gelegenheit, mit den Referenten individuelle Fragen zu besprechen und sich untereinander auszutauschen.