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Beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer in Deutschland

Ab Januar 2020 müssen Arbeitgeber ELStAM-Daten nicht mehr nur für unbeschränkt steuerpflichtige, sondern grundsätzlich auch für beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer abrufen. Hierzu muss für beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer eine deutsche Steuer-Identifikationsnummer beantragt werden.