Finale EU-Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung veröffentlicht

Am 31. Juli 2023 hat die Europäische Kommission die aus ihrer Sicht endgültigen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung, die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) in Form eines delegierten Rechtsakts veröffentlicht. Die ESRS wurden dem Europäischen Parlament beziehungsweise dem EU-Ministerrat übermittelt, welche die Standards nicht mehr ändern, sondern nur noch in Gänze zurückweisen können. Sofern beide Parteien nicht den übermittelten Standards innerhalb einer Frist von zwei beziehungsweise vier Monaten widersprechen, treten die ESRS durch Veröffentlichung im EU-Amtsblatt unmittelbar in Kraft.

Die ESRS stellen eine fundamentale Änderung in der Unternehmensberichterstattung dar. Durch die Veröffentlichung der finalen Standards besteht nun für die betroffenen Unternehmen Rechtssicherheit.

Mit Veröffentlichung durch den Europäischen Rat im Amtsblatt der EU trat die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) in Kraft. Die Berichtspflicht soll eine nachhaltige Entwicklung und ein verantwortungsbewusstes Handeln der Unternehmen unterstützen und fördern und soll die Nachhaltigkeitsberichterstattung mit der finanziellen Berichterstattung gleichstellen. Unternehmen müssen in ihrem Nachhaltigkeitsbericht, welcher Teil des Lageberichts sein wird, standardisierte, hochwertige und vergleichbare Informationen über Nachhaltigkeitsaspekte offenlegen.

Der konkrete Inhalt der Nachhaltigkeitsberichterstattung wurde durch die EFRAG in Form der ESRS erarbeitet. Diese bestehen aus zwölf sektorunabhängigen Standards, davon zwei allgemeine Standards, fünf Standards zu Umweltinformationen, vier Standards zu Sozialen Informationen sowie einem Standard zu Governanceinformationen.

Die Unternehmen sind bei der Berichterstattung verpflichtet, die sogenannte doppelte Wesentlichkeit zu berücksichtigen.  Hierbei ist es erforderlich, sowohl über die Effekte des Unternehmens auf Mensch und Natur (inside-out) als auch über die Einflüsse von Nachhaltigkeitsfaktoren auf die geschäftlichen Aktivitäten (outside-in) zu berichten.

Die Berichtsplicht gilt für kapitalmarktorientierte große Gesellschaften ab dem Geschäftsjahr 2024 und für große Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkte Personengesellschaften sowie für Konzernabschlüsse ab dem Geschäftsjahr 2025.

Bei "RWT vor Ort: Nachhaltigkeitsberichterstattung" am 25. Oktober 2023 informieren wir über die neuen Standards zur Ausgestaltung des Nachhaltigkeitsberichts.

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Ausgabe 10/2023