Meldepflichten digitaler Plattformbetreiber: Meldefrist bis 31. März 2024 verlängert

Mit dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz vom 20. Dezember 2022 wurde unter anderem eine Meldepflicht für Betreiber digitaler Plattformen eingeführt. Die Frist für den ersten Meldezeitraum wurde nun durch das Bundeszentralamt für Steuern durch eine Nichtbeanstandungsregelung verlängert.

Die Plattformbetreiber sind unter anderem verpflichtet, erforderliche Informationen von Anbietern zu beschaffen, eine Plausibilitätsprüfung durchzuführen und die Information an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden.

Die Nichterfüllung der Vorschriften ist bußgeldbewehrt.

Die Meldepflichten greifen erstmals für den Meldezeitraum, der dem Kalenderjahr 2023 entspricht. Grundsätzlich endete die Frist für die erstmalige Meldepflicht am 31. Januar 2024. Das Bundeszentralamt für Steuern hat nun aber mitgeteilt, dass es nicht beanstandet wird, wenn die Meldung erst bis zum 31. März 2024 erfolgt.

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Ausgabe 03/2024