Künstlersozialabgabe – Meldung bis zum 31. März 2022

Unternehmen, die künstlerische oder publizistische Werke bzw. Leistungen in Anspruch nehmen, haben auf entsprechende Entgelte oder Vergütungen eine Künstlersozialabgabe zu zahlen. Abgabepflichtig sind daher alle Unternehmen, die regelmäßig solche Aufträge zum Beispiel für Werbung, Öffentlichkeitsarbeit, Layouts, Anzeigen, Prospekte, Kataloge, Verpackungen oder Webdesign an selbständige Auftragnehmer erteilen. Die Meldungen zur Künstlersozialkasse müssen bis spätestens zum 31. März des Folgejahres (für 2021 also bis zum 31. März 2022) an die Künstlersozialkasse übermittelt werden.

Jedes Unternehmen, das einen Künstler beauftragt, muss neben dem Honorar an den Künstler zusätzlich die Beiträge zur Sozialversicherung für diesen Künstler bezahlen, und zwar direkt an die Künstlersozialkasse. Dies gilt allerdings nur bei Künstlern, die Einzelunternehmer sind oder in der Rechtsform einer GbR auftreten. Für Künstler, die als Beschäftigte oder Beauftragte einer GmbH oder der GmbH & Co. KG auftreten, fällt also kein Beitrag zur Künstlersozialversicherung an. Künstler im Sinn dieser Vorschrift sind unter anderem auch Web-Designer, Werbefotografen, Werbegrafiker und Journalisten. 

Die Abgabepflicht besteht nur dann, wenn nicht nur gelegentlich Aufträge an den Künstler erteilt werden. Dies ist laut Gesetz der Fall, wenn die jährliche Auftragssumme 450 Euro übersteigt. (Diese Regelung gilt ab dem Jahr 2015.) Wenn Unternehmen Veranstaltungen mit Künstlern (zum Beispiel Musikern) oder Publizisten durchführen, fallen die Sozialversicherungsbeiträge nur an, wenn das Unternehmen mehr als drei Veranstaltungen im Jahr durchführt. Betriebsfeiern, an denen ausschließlich Betriebsangehörige (ggf. mit Ehegatten bzw. Partnern) teilnehmen, zählen nicht dazu.

Bemessungsgrundlage für die Beiträge sind die an die Künstler für deren künstlerische Leistungen bezahlten Entgelte inklusive Nebenkosten (Spesen usw.). Der Beitragssatz für 2021 beträgt 4,2 %.

Bei Fragen steht Ihnen Ihr RWT-Ansprechpartner gerne zur Verfügung.

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