Rechnung der Zukunft – VAT in the Digital Age (ViDA)

Die Rechnung der Zukunft ist die elektronische Rechnung. Und die Zukunft ist näher als man denkt… Hier der Hintergrund:

ViDA – Richtlinienentwurf der EU-Kommission

Am 8. Dezember 2022 veröffentlichte die Europäische Kommission einen neuen Richtlinienentwurf zur Initiative „VAT in the Digital Age“ (ViDA). Dabei soll das aktuell geltende Mehrwertsteuerrecht innerhalb der EU modernisiert und mehr auf das digitale Zeitalter ausgelegt werden.

Die Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie sind unter anderem die Einführung weiterer digitalen Meldepflichten, Erleichterungen bei der Registrierungspflicht in anderen EU-Ländern und neue Regelungen für die Betreiber von elektronischen Schnittstellen.

Im Zuge der Einführung eines neuen digitalen Meldepflichtensystems (DMP-System) soll die Ausstellung von E-Rechnungen für grenzüberschreitende Lieferungen und Leistungen innerhalb der EU ab dem Jahr 2028 verpflichtend werden.

Ab 2024 wird in einem ersten Schritt die Definition der elektronischen Rechnung angepasst. Eine elektronische Rechnung ist eine Rechnung, die in einem strukturierten, elektronischen Format ausgestellt, verschickt und empfangen wird. Es muss eine automatische und elektronische Verarbeitung der Rechnung möglich sein.

Die Rechnungsanforderungen werden ab dem Jahr 2028 erhöht. Zukünftig sind folgende zusätzliche Pflichtangaben zu berücksichtigen:

  • Bankkonto/IBAN des Lieferanten
  • vereinbartes Fälligkeitsdatum, sowie der Betrag jeder Zahlung
  • bei Rechnungskorrekturen die ursprüngliche Rechnungsnummer der korrigierten Rechnung

E-Rechnung in Deutschland

Auch Deutschland wird bei der elektronischen Rechnung aktiv. In einem Diskussionspapier vom April 2023 plant das BMF ab dem 1. Januar 2025 eine E-Rechnungspflicht für steuerbare und steuerpflichtige Umsätze im Inland an einen anderen Unternehmer (B2B-Umsätze) einzuführen. Die Zustimmungspflicht zum Erhalt von E-Rechnungen soll wegfallen. Bei der zeitlichen Umsetzung bleibt abzuwarten, ob diese eventuell gestaffelt nach Größe etwas gelockert wird.

Die technischen Anforderungen an die E-Rechnung soll mit dem Rechnungsstandard (DIN EN 16931), der X-Rechnung umgesetzt werden. Das XML-basierte Datenmodell wird insbesondere im Rechnungsaustausch mit öffentlichen Auftraggebern in Deutschland bereits jetzt verpflichtend verwendet. Das Datenformat der X-Rechnung ist rein strukturiert, so dass der Rechnungsinhalt automatisch elektronisch weiterverarbeitet werden kann.

Neue Rechnungsausstellungsfristen

Für Rechnungen über innergemeinschaftliche Lieferungen, innergemeinschaftliches Verbringen und bei sonstigen Leistungen bei Anwendung des Reverse-Charge-Verfahren wird die Frist zur Rechnungsausstellung verkürzt. Ab 1. Januar 2025 müssen die Rechnungen spätestens bis zum 15. Tag nach dem Monat der Leistungsausführung ausgestellt werden.

Ab 1. Januar 2028 soll die Rechnungsausstellungsfrist für grenzüberschreitende Umsätze weiter auf zwei Werktage verkürzt werden.

Digitales Meldesystem

Durch das DMP-System wird die bisherige Zusammenfassende Meldung (ZM) ersetzt. Neu hinzu kommt, dass auch innergemeinschaftliche Erwerbe und Umsätze mit Umkehr der Steuerschuldnerschaft gemeldet werden sollen.

Zusätzlich wird die bisherige Zusammenfassende Meldung (ZM) aufwendiger, da die Lieferungen nicht mehr wie bisher in Summe zusammengefasst werden können, sondern auf Einzeltransaktionsebene – jede Transaktion separat – gemeldet werden müssen. Sammelrechnungen über unterschiedliche Leistungen sind demnach nicht mehr möglich.

Für eine zeitnahe Meldung sollen die Fristen zur Abgabe der ZM stark verkürzt werden (Near Real-Time Reporting). Nach dem aktuellen Entwurf, müssen die Daten innerhalb von zwei Werktagen nach Rechnungsausstellung gemeldet werden.

Insgesamt wird deutlich, dass die Themen elektronische Rechnungen sowie die Meldepflichten in Zukunft immer mehr an Bedeutung gewinnen werden. Angesichts der geplanten Änderungen stehen Unternehmer vor großen Herausforderungen, die Prozesse bei der Rechnungsausstellung anzupassen und die Systeme entsprechend umzustellen. Es ist daher wohl ratsam, sich frühzeitig mit den Themen zu beschäftigen und die Entwicklungen insbesondere zur zeitlichen Umsetzung im Auge zu behalten.

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Ausgabe 07/2023