Lohnsteuerliche Folgen des 9-Euro-Tickets für den ÖPNV

Für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) wurde ein 9-Euro-Ticket eingeführt, das bundesweit gilt. Für den begrenzten Zeitraum von Juni bis August 2022 wurde der Preis von Monatstickets auf 9 Euro festlegt, um Pendler zu entlasten. In einem aktuellen Schreiben hat das BMF Stellung zu den lohnsteuerlichen Folgen bezogen, die das 9-Euro-Ticket im Hinblick auf Arbeitgeberzuschüsse und die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 15 EStG hat.

Keine nachteiligen Auswirkungen auf die Steuerfreiheit ergeben sich bei Job-Tickets, also Monatskarten, die der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber erhält. Bezuschusst der Arbeitgeber die Aufwendungen der Arbeitnehmer für ÖPNV-Tickets zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn, so sind diese Zuschüsse bei der Steuerbefreiung auf die Höhe der tatsächlichen Aufwendungen des Arbeitnehmers beschränkt (§ 3 Nr. 15 EStG). Dies bedeutet, dass Arbeitgeberzuschüsse für den ÖPNV von über 9 Euro im Zeitraum von Juni bis August 2022 im Prinzip lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn sind.

Zur Vermeidung lohnsteuerlicher Nachteile hat die Finanzverwaltung für die Monate Juni, Juli und August 2022 eine Vereinfachungsregelung festgelegt. Wenn Arbeitgeber-Zuschüsse im Gültigkeitszeitraum des 9-Euro-Tickets die Aufwendungen des Arbeitnehmers für ÖPNV-Tickets im Kalendermonat übersteigen, wird dies nicht beanstandet, sofern die Zuschüsse die Aufwendungen bezogen auf das gesamte Kalenderjahr 2022 in Summe nicht übersteigen (Jahresbetrachtung). Wurden aber bei der Jahresbetrachtung 2022 insgesamt höhere Zuschüsse gezahlt, als der Arbeitnehmer Aufwendungen hatte, so muss der Differenzbetrag als steuerpflichtiger Arbeitslohn behandelt werden.

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Ausgabe 07/2022