Mindestlohn und Minijob: Ab 2024 sind erhöhte Werte zu beachten

Derzeit gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 12 Euro pro Stunde. Ab 1. Januar 2024 sollen dann 12,41 Euro relevant sein. Eine Erhöhung hat auch Auswirkungen auf die Minijob-Grenze (derzeit 520 Euro monatlich), da diese an den Mindestlohn „gekoppelt“ ist.

Beachten Sie: Die Geringfügigkeitsgrenze bezeichnet das monatliche Arbeitsentgelt, das bei einer Arbeitszeit von zehn Wochenstunden zum Mindestlohn nach § 1 Abs. 2 S. 1 des Mindestlohngesetzes erzielt wird. Sie wird berechnet, indem der Mindestlohn mit 130 vervielfacht, durch drei geteilt und auf volle Euro aufgerundet wird.

Das heißt: Bei einem Mindestlohn von 12,41 Euro ergibt sich ab dem 1. Januar 2024 eine Geringfügigkeitsgrenze von 538 Euro (12,41 Euro ×130 ÷ 3).

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Ausgabe 12/2023