Freie Unterkunft und Verpflegung: Voraussichtliche Sachbezugswerte für 2024

Die Sachbezugswerte für freie oder verbilligte Verpflegung und Unterkunft werden jährlich an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst. Nach dem vorliegenden Entwurf – mit der Zustimmung durch den Bundesrat ist wie in den Vorjahren zu rechnen – soll der Sachbezugswert für freie Unterkunft 278 Euro monatlich betragen (in 2023 = 265 Euro). Der monatliche Sachbezugswert für Verpflegung soll 2024 um 25 Euro auf 313 Euro steigen.

Beachten Sie: Aus dem monatlichen Sachbezugswert für Verpflegung abgeleitet, ergeben sich für 2024 die nachfolgenden Sachbezugswerte für die jeweiligen Mahlzeiten (Werte für 2023 in Klammern):

Frühstück:

  • monatlich: 65 Euro (60 Euro)
  • kalendertäglich: 2,17 Euro (2,00 Euro)

Mittag- bzw. Abendessen:

  • monatlich: 124 Euro (114 Euro)
  • kalendertäglich: 4,13 Euro (3,80 Euro)

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Ausgabe 12/2023