Umsatzsteuerentlastung für die Gastronomie bis Ende 2023 verlängert

Die Absenkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie von 19 % auf 7 % wurde durch das „Achte Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen“ (BGBl I 2022, S. 1838) bis zum 31. Dezember 2023 verlängert. Ausgenommen sind allerdings weiterhin Getränke, das heißt, hier gilt der reguläre Umsatzsteuersatz von 19 %.

Eigentlich wäre die in der Coronapandemie eingeführte Stützungsmaßnahme für die Gastronomie zum 31. Dezember 2022 ausgelaufen. Nunmehr sollen auch die Folgen der gestiegenen Energiepreise abgemildert werden.

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Ausgabe 12/2022