Freie Unterkunft und Verpflegung: Voraussichtliche Sachbezugswerte für 2023

Die Sachbezugswerte für freie oder verbilligte Verpflegung und Unterkunft werden jährlich an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst. Nach dem vorliegenden Entwurf – mit der Zustimmung durch den Bundesrat ist wie in den Vorjahren zu rechnen – soll der Sachbezugswert für freie Unterkunft 265 Euro monatlich betragen (in 2022 = 241 Euro).

Der monatliche Sachbezugswert für Verpflegung soll in 2023 um 18 Euro auf 288 Euro steigen.

Aus dem monatlichen Sachbezugswert für Verpflegung abgeleitet, ergeben sich für 2023 die nachfolgenden Sachbezugswerte für die jeweiligen Mahlzeiten (Werte für 2022 in Klammern):

Frühstück:

  • monatlich: 60 Euro (56 Euro)
  • kalendertäglich: 2,00 Euro (1,87 Euro)

Mittag- bzw. Abendessen:

  • monatlich: 114 Euro (107 Euro)
  • kalendertäglich: 3,80 Euro (3,57 Euro)

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Ausgabe 12/2022