Wachstumschancengesetz: Abstimmung im Bundesrat

Das milliardenschwere Wachstumschancengesetz sollte eigentlich bereits im vergangenen Jahr verabschiedet werden. Aber der Bundesrat verweigerte im November 2023 seine Zustimmung. Daher wurde der Vermittlungsausschuss angerufen. Der erarbeiteten Beschlussempfehlung hat der Bundestag im Februar 2024 bereits zugestimmt. Nun folgte die Abstimmung im Bundesrat. Auch dieser hat dem Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses zum Wachstumschancengesetz zugestimmt.

Der von Bundestag und Bundesrat nun verabschiedete veränderte Gesetzentwurf umfasst viele Änderungen im Vergleich zum Regierungsentwurf. So wurde das Entlastungsvolumen deutlich reduziert und die Klimaschutz-Investitionsprämie gestrichen.

Dennoch enthält das Gesetzespaket weiterhin zahlreiche steuerliche Änderungen beziehungsweise Neuregelungen, beispielsweise die befristete Wiedereinführung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens und die befristete Einführung einer degressiven Abschreibung für Wohngebäude. Des Weiteren wird grundsätzlich zum 1. Januar 2025 die Pflicht eingeführt, E-Rechnungen auszustellen und zu empfangen. Für die Ausstellung der E-Rechnungen umfasst der allgemeine Übergangszeitraum zwei Jahre, das heißt den Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2026.

Wir hatten bereits in den Ausgaben Januar 2024 und Oktober 2023 von RWTkompakt über die geplanten Änderungen berichtet und werden das Thema auch in der kommenden Ausgabe noch einmal aufgreifen.

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Ausgabe 04/2024