Steuerfreie Aufmerksamkeiten an Angehörige des Mitarbeiters bei Haushaltszugehörigkeit

Sachzuwendungen (beispielsweise ein Blumenstrauß) können Arbeitnehmer oder deren Angehörige aus Anlass eines besonderen persönlichen Ereignisses (zum Beispiel Geburtstag) bis zu einem Höchstbetrag von 60 Euro je Anlass steuer- und beitragsfrei erhalten. Durch die neuen Lohnsteuerrichtlinien (R 19.6 Abs. 1 S. 2 LStR 2023) ist hier aber eine Änderung beziehungsweise eine Einschränkung zu beachten. Danach gilt die Begünstigung nur noch, wenn die Angehörigen zum Haushalt des Arbeitnehmers gehören.

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Ausgabe 04/2023