Neue Förderbedingungen bei der „Digitalisierungsprämie Plus“

Die Digitalisierung bietet für viele Unternehmen eine große Chance für effizientere Arbeitsprozesse, neue Produkte und Dienstleistungen oder innovative Geschäftsmodelle. Die Förderbedingungen für die „Digitalisierungsprämie Plus“ wurden zum 1. März 2023 angepasst. Die Höhe des Zuschusses bemisst sich an den zuwendungsfähigen Ausgaben und beträgt bis zu 5.000 Euro je Antragsteller.

Die Wirtschaft in Baden-Württemberg partizipiert so auch weiterhin von einer Förderung in Form eines direkten Zuschusses in der „Zuschussvariante“ beziehungsweise einem Tilgungszuschuss in der „Darlehensvariante“. Mit der „Digitalisierungsprämie Plus“ fördert die L-Bank in Baden-Württemberg kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der

  • Digitalisierung von Produktion, Verfahren, Produkten und Dienstleistungen
  • Umsetzung von Strategien und Konzepten zur Digitalisierung (zum Beispiel Cloudtechnologien, digitale Vertriebskanäle, IKT-Sicherheit, KI-Anwendungen).

Im Rahmen der „Zuschussvariante“ fördert die L-Bank weiterhin Digitalisierungsvorhaben mit einer Investitionssumme zwischen 5.000 und 25.000 Euro. Vorhaben mit einer Investitionssumme zwischen 25.000 und 100.000 Euro können über die „Darlehensvariante“ gefördert werden.

Antragsberechtigt sind alle gewerblichen Unternehmen sowie Freiberufler mit bis zu 500 Mitarbeitenden und Firmensitz in Baden-Württemberg. Die Antragstellung erfolgt, abhängig von der Wahl der Programmvariante, entweder über die Hausbank oder direkt bei der L-Bank. Fördervoraussetzung ist, dass mit dem geplanten Vorhaben noch nicht begonnen wurde.

Bei Fragen zu aktuellen Förderprogrammen von Bund und Ländern können Sie sich gerne an Ihre RWT-Ansprechpartner wenden.

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Ausgabe 04/2023