Regierungsentwurf: Anhebung des Mindestlohns und der Grenze für Minijobs

Nach Plänen der Bundesregierung soll der Mindestlohn auf 12 Euro angehoben werden. Zudem sind Änderungen bei Mini- und Midijobs geplant.

Seit 1. Januar 2022 beträgt der Mindestlohn 9,82 Euro pro Stunde. Er steigt zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro und soll dann ab 1. Oktober 2022 bei 12 Euro liegen.

Beachten Sie: Grundsätzlich berät die Mindestlohnkommission alle zwei Jahre über Anpassungen bei der Höhe des Mindestlohns. Die Umsetzung erfolgt dann per Rechtsverordnung. Von diesem Prozedere will die Bundesregierung nun einmalig abweichen.

Minijobs und Midijobs

Derzeit gilt für eine geringfügige Beschäftigung eine monatliche Grenze von 450 Euro (Minijob). Künftig soll die Grenze nicht mehr statisch, sondern dynamisch ausgestaltet werden.

Das ist geplant: Die Geringfügigkeitsgrenze bezeichnet das monatliche Arbeitsentgelt, das bei einer Arbeitszeit von zehn Wochenstunden zum Mindestlohn nach § 1 Abs. 2 S. 1 des Mindestlohngesetzes erzielt wird. Sie wird berechnet, indem der Mindestlohn mit 130 vervielfacht, durch drei geteilt und auf volle Euro aufgerundet wird. Das heißt: Beträgt der Mindestlohn 12 Euro, ergibt sich daraus eine Geringfügigkeitsgrenze von 520 Euro (12 Euro x 130 / 3).

Die Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich – hier gelten für den Arbeitnehmer verminderte Beiträge zur Sozialversicherung – soll von monatlich 1.300 Euro auf 1.600 Euro angehoben werden (Midijob). Der Arbeitgeberbeitrag soll oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze zunächst auf die für einen Minijob zu leistenden Pauschalbeiträge in Höhe von 28 % angeglichen und gleitend auf den regulären Sozialversicherungsbeitrag abgeschmolzen werden.

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