Bundesregierung schnürt Entlastungspaket wegen hoher Energiepreise

Wegen der hohen Energiepreise hat die Bundesregierung ein Entlastungspaket auf den Weg gebracht. So soll die EEG-Umlage nicht erst zum Jahresende, sondern bereits zum 1. Juli 2022 entfallen. Aus steuerlicher Sicht ist insbesondere auf folgende Aspekte hinzuweisen:

Grundsätzlich beträgt die Pendlerpauschale 0,30 Euro je Entfernungskilometer. Seit dem Veranlagungszeitraum 2021 gilt ab dem 21. Kilometer eine Pauschale von 0,35 Euro. Eine weitere Erhöhung (auf dann 38 Cent) war für 2024 bis 2026 vorgesehen, die nun bereits rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 gelten soll.

Ebenfalls zum 1. Januar 2022 soll der Arbeitnehmer-Pauschbetrag um 200 Euro auf 1.200 Euro erhöht werden.

Der steuerliche Grundfreibetrag, bis zu dessen Höhe keine Einkommensteuer gezahlt werden muss, soll ab 1. Januar 2022 von derzeit 9.984 Euro auf 10.347 Euro steigen.

Bitte beachten Sie, dass Bundestag und Bundesrat für das in Kraft treten der Regelungen noch zustimmen müssen. Das bereits beschlossene Paket wurde um ein weiteres Maßnahmenpaket „Energie“ der Koalition ergänzt, welches eine Energiepauschale für Erwerbstätige in Höhe von Euro 300, einen Familienzuschuss von Euro 100 je Kind, eine befristete Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe sowie günstigeres Bus- und Bahnfahren für 3 Monate beinhaltet.

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