Webinar RWT-Expertentalks: Arbeitsrecht im Unternehmensalltag – Was die EU-Entgelttransparenzrichtlinie für Arbeitgeber bedeutet
Im Rahmen der Webinarreihe „Arbeitsrecht im Unternehmensalltag“ erläuterten die RWT-Arbeitsrechtsexperten Michael Rheinbay und Hannah Anhorn die anstehenden Veränderungen durch die EU-Entgelttransparenzrichtlinie. Die Richtlinie, die bis zum 7. Juni 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden muss, wird die bestehenden Vorgaben zur Lohntransparenz deutlich ausweiten und betrifft Unternehmen aller Größenklassen.
Zu Beginn stellten die Referenten dar, wie sich die aktuelle Rechtslage nach dem Entgelttransparenzgesetz darstellt und in welchen Bereichen der europäische Gesetzgeber künftig strengere Anforderungen setzt. Besonders hervorgehoben wurden die neuen Transparenzpflichten bereits im Bewerbungsprozess, darunter das Recht auf Informationen über Einstiegsgehälter sowie das ausdrückliche Verbot, Bewerber nach bisherigen Gehaltsangaben zu fragen.
Ein weiterer Schwerpunkt lag auf den Auskunfts- und Informationspflichten gegenüber Beschäftigten. Arbeitgeber müssen künftig offenlegen, nach welchen objektiven und geschlechtsneutralen Kriterien Vergütung und Entgeltentwicklung bestimmt werden. Beschäftigte haben Anspruch auf Auskunft über individuelle und durchschnittliche Entgelte von Vergleichsgruppen – aufgeschlüsselt nach Geschlecht und innerhalb einer Frist von maximal zwei Monaten.
Für größere Arbeitgeber werden darüber hinaus verbindliche Berichtspflichten eingeführt. Je nach Unternehmensgröße sind Berichte insbesondere über das geschlechtsspezifische Entgeltgefälle jährlich oder im Dreijahresrhythmus zu erstellen und zu veröffentlichen. Liegen die Entgeltunterschiede innerhalb einer Beschäftigtengruppe bei mindestens fünf Prozent und sind sie nicht sachlich begründbar, müssen Arbeitgeber gemeinsam mit dem Betriebsrat eine Entgeltbewertung durchführen, sofern der Unterschied nicht binnen sechs Monaten korrigiert wurde.
Abschließend gaben die RWT-Experten konkrete Hinweise, wie Unternehmen sich bereits jetzt vorbereiten können – von der Analyse bestehender Entgeltstrukturen über die Anpassung von Stellenausschreibungen bis zur Einrichtung interner Prozesse für Auskunfts- und Berichtspflichten.
Das nächste Webinar der Reihe findet am 11. Februar 2026 statt und widmet sich dem Thema „Wenn die Arbeitsleistung nachlässt: Praxistipps für den Umgang mit Low-Performern“.