Webinar RWT-Expertentalks: Arbeitsrecht im Unternehmensalltag – Fremdpersonaleinsatz im Unternehmen: Risiken erkennen und vermeiden
Im Rahmen der Webinarreihe „RWT-Expertentalks: Arbeitsrecht im Unternehmensalltag“ informierten die RWT-Arbeitsrechtsexperten Hannah Anhorn und Alexander Brenner über rechtliche Risiken beim Einsatz von Fremdpersonal. Im Mittelpunkt standen insbesondere die Abgrenzung zwischen Arbeitnehmern und Selbstständigen, die Einordnung von Dienst- und Werkverträgen sowie die Risiken einer verdeckten Arbeitnehmerüberlassung.
Der Einsatz von Fremdpersonal ist in vielen Unternehmen fest etabliert. Gleichzeitig zeigt sich in der Praxis häufig, dass die vertragliche Gestaltung und die tatsächliche Durchführung auseinanderfallen. Die Referenten machten deutlich, dass nicht allein die Vertragsbezeichnung entscheidend ist. Maßgeblich ist vielmehr, wie die Zusammenarbeit tatsächlich gelebt wird – etwa ob Weisungen erteilt werden, eine Eingliederung in die betriebliche Organisation besteht oder eigene Arbeitsmittel und unternehmerische Gestaltungsspielräume vorhanden sind.
Einen Schwerpunkt legten die RWT-Experten auf das Thema Scheinselbstständigkeit: Wird eine Person formal als selbstständiger Dienstleister beauftragt, tatsächlich aber wie ein Arbeitnehmer eingesetzt, können erhebliche arbeits-, sozialversicherungs- und steuerrechtliche Folgen entstehen. Ähnliche Risiken bestehen bei vermeintlichen Dienst- oder Werkverträgen mit externen Unternehmen, wenn faktisch Arbeitskräfte zur Verfügung gestellt und in den Betrieb eingegliedert werden. In solchen Fällen kann eine verdeckte Arbeitnehmerüberlassung vorliegen.
Die Referenten zeigten typische Warnsignale auf, die Unternehmen frühzeitig prüfen sollten. Dazu zählen unter anderem Einzelanweisungen durch das Einsatzunternehmen, feste Schicht- oder Einsatzpläne, die Nutzung interner Arbeitsmittel, fehlende abgrenzbare Werkleistungen oder eine Abrechnung nach Stunden statt nach einem konkreten Arbeitsergebnis.
Auch die möglichen Folgen einer Fehlqualifikation wurden von den RWT-Experten eingeordnet. Neben arbeitsrechtlichen Ansprüchen wie Urlaub, Entgeltfortzahlung oder Kündigungsschutz können Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen, Lohnsteuerhaftungsrisiken, Bußgelder und strafrechtliche Risiken entstehen.
Abschließend gaben die Referenten praktische Hinweise zum Risikomanagement. Unternehmen sollten bereits vor Vertragsschluss klären, welches Einsatzmodell tatsächlich gewollt ist, Zuständigkeiten und Weisungswege sauber definieren, die gelebte Praxis regelmäßig überprüfen und Führungskräfte für typische Risiken sensibilisieren.
Der nächste Termin der „RWT-Expertentalks: Arbeitsrecht im Unternehmensalltag“ findet am 18. November 2026 statt und widmet sich dem Thema „Personalakte – Was Arbeitgeber wissen müssen“.