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News der RWT

Vorsteuervergütung: Anträge für 2023 sind bis zum 30. September 2024 zu stellen

Die EU-Mitgliedstaaten erstatten inländischen Unternehmern unter bestimmten Bedingungen die dort gezahlte Umsatzsteuer. Ist der Unternehmer im Ausland für umsatzsteuerliche Zwecke nicht registriert, kann er die Beträge durch das Vorsteuervergütungsverfahren geltend machen. Die Anträge für 2023 sind bis zum 30. September 2024 über das Online-Portal des Bundeszentralamts für Steuern zu stellen.

 

RWTkompakt Ausgabe September 2024