US-Zölle: Rückerstattung prüfen
Seit dem 20. April 2026 besteht für Unternehmen die Möglichkeit, Rückerstattungen für bestimmte US-Zölle zu beantragen, die nachträglich als unrechtmäßig eingestuft wurden. Im Fokus stehen dabei insbesondere sogenannte „reziproke Zölle“, also Gegenmaßnahmen, die im Rahmen handelsrechtlicher Auseinandersetzungen erhoben wurden. Die ersten Erstattungen erfolgten ab dem 12. Mai 2026.
Zur administrativen Abwicklung hat die US-Zollbehörde (U.S. Customs and Border Protection, CBP) ein elektronisches Verfahren über die Systeme ACE (Automated Commercial Environment) beziehungsweise CAPE eingerichtet. Über diese Plattformen können berechtigte Unternehmen ihre Anträge strukturiert und digital einreichen.
Grundsätzlich ist derjenige zur Antragstellung berechtigt, der die Zölle gegenüber den US-Behörden entrichtet hat. In der Praxis handelt es sich hierbei meist um den US-Importeur, also den sogenannten Importer of Record. Dieser trägt zollrechtlich die Verantwortung für die Einfuhrabwicklung und ist daher auch primär anspruchsberechtigt.
Deutsche oder andere ausländische Exporteure können nur in Ausnahmefällen unmittelbar selbst eine Rückerstattung geltend machen, nämlich dann, wenn sie entweder als Importeur aufgetreten sind oder eine entsprechende zollrechtliche Rolle mit direkter Zahlungspflicht übernommen haben.
In allen anderen Fällen ist eine enge Abstimmung mit dem US-Geschäftspartner erforderlich. Häufig wird die Antragstellung durch den Importeur selbst oder dessen Zollagenten vorgenommen.
Die Rückerstattung erfolgt nicht automatisch, sondern ausschließlich auf Antrag im CAPE-Verfahren beziehungsweise über sonstige zollrechtliche Rechtsbehelfe. Welche Fristen und Verfahrenswege gelten, hängt insbesondere vom Liquidationsstatus der jeweiligen Einfuhr ab.
In vielen Fällen entsteht eine Diskrepanz zwischen zollrechtlicher Anspruchsberechtigung und wirtschaftlicher Belastung. Deshalb ist es wichtig, frühzeitig mit den Geschäftspartnern klare Vereinbarungen zu treffen oder bestehende Verträge entsprechend zu prüfen.
RWTkompakt Ausgabe Juni 2026