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Umsatzgrenzen im Blick: Was Kleinunternehmer umsatzsteuerlich beachten müssen

Ein von einem im Inland ansässigen Unternehmer bewirkter steuerbarer Umsatz ist umsatzsteuerfrei, wenn der Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Kalenderjahr 100.000 Euro nicht überschreitet (Kleinunternehmerregelung nach § 19 Umsatzsteuergesetz).

Kleinunternehmer müssen die Umsätze unterjährig überwachen. Denn wird die 100.000 Euro-Grenze überschritten, tritt für diesen Umsatz und alle weiteren Umsätze die Steuerpflicht ein. Durch den Wechsel zur Regelbesteuerung besteht dann für die Eingangsbezüge auch ein Vorsteuerabzugsrecht.
 

 

RWTkompakt Ausgabe Dezember 2025

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