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Sachbezugswerte 2026 für unentgeltliche und verbilligte Mahlzeiten

Mahlzeiten, die arbeitstäglich unentgeltlich oder verbilligt an die Arbeitnehmer abgegeben werden, sind mit dem anteiligen amtlichen Sachbezugswert zu bewerten. Das Bundesfinanzministerium hat nun die Werte für 2026 mitgeteilt. Das sind 4,57 Euro für ein Mittag- oder Abendessen und 2,37 Euro für ein Frühstück.

Bei einer Vollverpflegung (also Frühstück, Mittag- und Abendessen) sind die Mahlzeiten mit dem Wert von 11,50 Euro anzusetzen.

Beachten Sie: Der Sachbezugswert ist auch relevant für Mahlzeiten, die dem Arbeitnehmer während einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit oder im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung zur Verfügung gestellt werden, wenn der Preis der Mahlzeit 60 Euro nicht übersteigt.
 

 

RWTkompakt Ausgabe Februar 2026

 

Quellen: BMF-Schreiben vom 29.12.2025, Az. IV C 5 - S 2334/00088/007/013; 16. Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung, BGBl I 2025, Nr. 377

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