RWT-Webinar: Steueränderungen zum Jahreswechsel 2025/2026 – Was Unternehmen jetzt wissen müssen
Im Rahmen des Webinars „Steueränderungen zum Jahreswechsel 2025/2026“ informierten die RWT-Experten Daniel Wernicke, Yvonne Auer und Georg Kessler über zentrale steuerliche Entwicklungen, die ab dem kommenden Jahr für Unternehmen relevant werden. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhielten einen kompakten Überblick über aktuelle Gesetzgebungsverfahren, geplante Anpassungen und deren Bedeutung für die Unternehmenspraxis.
Ein Thema des Webinars war das Aktivrentengesetz, das erstmals ab 2026 eine steuerfreie Behandlung bestimmter Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit nach Erreichen der Regelaltersgrenze vorsieht. Die Referenten stellten die Voraussetzungen, die diskutierten Freibetragsmodelle sowie die Abgrenzung des begünstigten Personenkreises dar. Zudem zeigten sie die Auswirkungen auf Lohnabrechnung und Sozialversicherung auf.
Die RWT-Experten stellten darüber hinaus wesentliche Aspekte des Steueränderungsgesetzes (StÄndG) 2025 und des noch im Gesetzgebungsprozess befindlichen Standortfördergesetzes (StoFöG) vor. Dazu zählen unter anderem geplante Anpassungen bei der Entfernungspauschale, Änderungen in der Pauschalbesteuerung von Betriebsveranstaltungen (beides StÄndG), die Erhöhung der GWG-Grenze sowie neue Regelungen zur Übertragung von Veräußerungsgewinnen nach § 6b EStG (beides StoFöG).
Im Bereich E-Rechnung ging es um das zweite BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2025. Dieses konkretisiert die technischen und inhaltlichen Anforderungen an elektronische Rechnungen und führt drei Fehlerklassen (Format-, Geschäftsregel-, Inhaltsfehler) bei E-Rechnungen ein. Die Referenten betonten die Bedeutung eines nachvollziehbaren Validierungsprozesses und gaben praktische Hinweise zur Vorbereitung.
Weitere Themen des Webinars waren unter anderem:
- Mindeststeueranpassungsgesetz (MinStAnpG)
- Gesetz zum steuerlichen Investitions-Sofort-Programm (Investitions-Booster), mit dem unter anderem die degressive AfA, die Anpassung der Unternehmenssteuersätze und die weitere Förderung der E-Mobilität geregelt wurde.
- EU- Grenzausgleichsmechanismus (Carbon Border Adjustment Mechanism – CBAM). Die Implementierungsphase greift ab dem 1. Januar 2026 für den Import emissionsintensiver Produkte wie Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel, Strom und Wasserstoff-.
- Ausblick auf mögliche Entwicklungen des Erbschaftsteuergesetzes (ErbStG)?