RWT-Webinar: Besteuerung von Kryptowährungen – Update 2026
Im Webinar informierten die RWT-Experten Katharina Herzog und Patrick Rall, LL.M., über die steuerliche Behandlung von Kryptowährungen und aktuelle Entwicklungen, die für Anleger und Unternehmen zunehmend relevant werden. Im Mittelpunkt standen vor allem neue Rechtsprechung, der erweiterte Informationsaustausch der Finanzverwaltung und praktische Erfahrungen im Zusammenhang mit den neuen Meldepflichten.
Zu Beginn verwies Frau Herzog auf die wesentlichen steuerlichen Grundsätze. Beim Verkauf oder Tausch von Kryptowährungen im Privatvermögen kann ein privates Veräußerungsgeschäft vorliegen. Nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist bleibt ein Gewinn grundsätzlich steuerfrei. Anders zu beurteilen sind Einkünfte aus Lending oder passivem Staking, die als sonstige Einkünfte einzuordnen sind und kontinuierlich dem persönlichen Einkommensteuersatz unterliegen.
Ein Schwerpunkt lag auf einem aktuellen Urteil des Finanzgerichts Köln vom 10. September 2025. Das Gericht folgte der Auffassung der Finanzverwaltung, wonach Einkünfte aus Lending nicht der Kapitalertragsteuer, sondern als sonstige Einkünfte dem persönlichen Steuersatz unterliegen. Die RWT-Experten wiesen darauf hin, dass die Revision beim Bundesfinanzhof anhängig ist und somit die weitere Entwicklung abzuwarten bleibt.
Darüber hinaus stellte Herr Rall die neuen Entwicklungen beim Informationsaustausch vor. Mit CARF, DAC8, MiCAR und dem Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz nimmt die Transparenz über Kryptotransaktionen deutlich zu. Handelsplattformen müssen künftig umfangreiche Nutzer- und Transaktionsdaten melden; erstmals für das Kalenderjahr 2026.
Auch die bisherigen Erfahrungen der Finanzverwaltung zeigen, dass Kryptosachverhalte stärker in den Fokus geraten. Die Steuerfahndung Nordrhein-Westfalen wertet bereits Datenpakete von Handelsplattformen aus und verteilt Informationen bundesweit an die zuständigen Landesbehörden.
Abschließend gaben die RWT-Experten praktische Hinweise, unter anderem zur Nacherklärung erzielter Einkünfte, zu Tax Loss Harvesting sowie zu Krypto-Cash-Back-Modellen.
Das Webinar verdeutlichte, dass eine vollständige Dokumentation und frühzeitige steuerliche Einordnung von Kryptotransaktionen weiter an Bedeutung gewinnen.