RWT-Expertentalks: Arbeitsrecht im Unternehmensalltag – Beweiswert von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen: Welche Möglichkeiten haben Arbeitgeber?
Im Rahmen der RWT-Expertentalks informierten Michael Rheinbay, Fachanwalt für Arbeitsrecht, und Alexander Brenner, Rechtsanwalt, über die aktuelle Rechtsprechung zum Beweiswert von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU-Bescheinigungen). Hintergrund sind Urteile des Bundesarbeitsgerichts seit 2021, die Arbeitgebern vermehrt die Möglichkeit einräumen, erfolgsversprechend berechtigte Zweifel an AU-Bescheinigungen zu äußern.
Bis vor wenigen Jahren galt der Beweiswert von AU-Bescheinigungen als nahezu unumstößlich. Arbeitgeber konnten lediglich in Ausnahmefällen erfolgreich Zweifel anmelden. Mit den jüngeren Urteilen des Bundesarbeitsgerichts hat sich dies geändert: So sieht das Gericht inzwischen unter bestimmten Umständen den Beweiswert der AU-Bescheinigungen als erschüttert an.
Die Referenten erläuterten in diesem Zusammenhang, in welchen Fällen der Beweiswert erschüttert werden kann, etwa bei zeitlicher Koinzidenz zwischen Kündigung und Arbeitsunfähigkeit oder bei Verstößen der ausstellenden Ärzte gegen die Vorgaben der Arbeitsunfähigkeitsrichtlinie. Auch Die Besonderheiten von AU-Bescheinigungen, die über Online-Anbieter per Video- oder Telefonsprechstunde ausgestellt wurden, wurden angesprochen. Diese haben grundsätzlich auch einen hohen Beweiswert, sofern sie den rechtlichen Vorgaben der Arbeitsunfähigkeitsrichtlinie entsprechen.
Die RWT-Arbeitsrechtsexperten gaben zudem Handlungsempfehlungen für den Umgang mit fragwürdigen AU-Bescheinigungen. Sie stellten praxisnah dar, wann und wie Arbeitgeber vorgehen können, um die Beweiskraft einer AU-Bescheinigung zu erschüttern und was dabei zusätzlich zu berücksichtigen ist.
Einige praxisrelevante Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts sowie ein Überblick über die arbeitsrechtlichen Vorhaben aus dem aktuellen Koalitionsvertrag rundeten das Webinar ab.
Das nächste Webinar der „RWT-Expertentalks Arbeitsrecht im Unternehmensalltag“ findet am 24. September 2025 statt und widmet sich dem Thema „Zielvereinbarung und Zielvorgabe: Neue Spielregeln bei erfolgsabhängiger variabler Vergütung“.