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Revisionsverfahren zur ersten Tätigkeitsstätte von Leiharbeitnehmern

Wann haben Leiharbeitnehmer beim Entleiher eine erste Tätigkeitsstätte? Zu dieser Frage gibt es neue Entwicklungen beziehungsweise ist ein Verfahren beim Bundesfinanzhof anhängig: Liegt bei Leiharbeitnehmern eine dauerhafte Zuordnung nach § 9 Abs. 4 S. 3 Altern. 2 des Einkommensteuergesetzes (Zuordnung für die Dauer des Dienstverhältnisses) zu einer ersten Tätigkeitsstätte vor, wenn ein befristetes Beschäftigungsverhältnis zum Personaldienstleister (Verleiher) wiederholt vor Ablauf der Befristung bei unverändertem Vertragsinhalt verlängert wird und jeweils eine Verlängerung der befristeten Zuordnung zu demselben Entleiher bei unverändertem Einsatzort erfolgt?

Hintergrund 

Bei einer ersten Tätigkeitsstätte ist der Arbeitnehmer beim Kostenabzug auf die Entfernungspauschale beschränkt. Handelt es sich allerdings um eine Auswärtstätigkeit, kann er seine Fahrtkosten (gegebenenfalls auch Verpflegungsmehraufwand) nach Reisekostengrundsätzen geltend machen, was steuerlich günstiger ist.

 

RWTkompakt Ausgabe Juni 2025

 

Quellen: FG Niedersachsen, Urteil vom 18.06.2024, Az. 12 K 38/24, Rev. BFH: Az. VI R 2/25

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