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Prävention und Planung: Finanzielle und rechtliche Absicherung für wirtschaftliche Herausforderungen

Die globale Wirtschaftsentwicklung bleibt angespannt: Für das Jahr 2025 wird ein Wachstum von 3,3 % prognostiziert, womit es unter dem langfristigen Durchschnitt von rund 3,7 % liegt. Fortgesetzte handelspolitische Spannungen zwischen großen Volkswirtschaften führen zu anhaltender Unsicherheit und belasten die Finanzmärkte. Während die Inflationserwartungen insgesamt rückläufig sind, verbleibt sie über den Zielwerten; in der Eurozone wird für 2025 ein Rückgang auf 2,1 % und für 2026 auf 1,9 % erwartet. In Deutschland verzeichnet das BIP bereits das zweite Jahr in Folge einen Rückgang. Auch für das Jahr 2025 erwartet die Deutsche Industrie- und Handelskammer eine negative Entwicklung des BIP um rund 0,5 %.

Krisenstadien in Unternehmen und mögliche Gegenmaßnahmen

Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Krisen befinden, durchlaufen typischerweise Phasen, die mit steigendem Handlungsdruck einhergehen. Es ist entscheidend, diese frühzeitig zu erkennen und entsprechende Gegenmaßnahmen zu ergreifen.

1. Strategische Krise

Diese erste Phase der Krise bleibt oft lange unentdeckt. Typische Anzeichen sind die abnehmende Wettbewerbsfähigkeit sowie eine sinkende Zufriedenheit sowohl bei Kunden als auch bei Mitarbeitern.

Handlungsempfehlungen

  • Unternehmensstrategien sollten regelmäßig hinterfragt werden, um alte Denkmuster aufzubrechen, potenzielle Schwächen frühzeitig zu erkennen und neue Perspektiven zu gewinnen.
  • Eine neue, zukunftsorientierte Ausrichtung erfordert gezielte Investitionen in innovative Technologien und Digitalisierung.
  • Besonders in Krisenzeiten ist vorausschauendes Handeln entscheidend, um gestärkt aus schwierigen Phasen hervorzugehen und langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben.

2. Erfolgskrise

Wird im Verlauf der strategischen Krise nicht rechtzeitig gehandelt, entwickelt sich diese möglicherweise zu einer Erfolgskrise. In diesem Stadium ist der Einfluss der Krise bereits im operativen Geschäft bemerkbar. Typische Anzeichen zeigen sich in einer erschwerten Kundengewinnung und einem rückläufigen Auftragsbestand. Gleichzeitig steigt der externe Kapitalbedarf, um die laufenden Kosten zu decken. Wachsende (Fix-)Kosten, sinkende Margen und eine abnehmende Rentabilität verstärken die finanzielle Belastung des Unternehmens.

Handlungsempfehlungen

  • Quartalsweises Monitoring zentraler Finanzkennzahlen, um negative Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und gezielt Maßnahmen einleiten zu können.
  • Besonders hilfreich können außerdem Branchenvergleichswerte sein. Diese bieten eine wertvolle Orientierung, um die eigene Unternehmensentwicklung einzuordnen.
  • Frühzeitige und transparente Kommunikation mit den Finanzierungspartnern, um finanzielle Engpässe rechtzeitig zu adressieren und gemeinsam tragfähige Lösungen zu entwickeln.

3. Liquiditätskrise

In diesem Stadium handelt es sich um eine akute Krise, die dringenden Handlungsbedarf erfordert. Typische Anzeichen hierfür sind, dass laufende Verbindlichkeiten kaum oder gar nicht mehr bedient werden können, Lieferanten auf Vorkasse bestehen und der Verschuldungsgrad ansteigt. Gleichzeitig verschlechtern sich Bonität und Kreditwürdigkeit, was zu einer erschwerten Kreditvergabe durch Banken führt. Investitionen müssen häufig aufgeschoben werden, was die Handlungsfähigkeit des Unternehmens weiter einschränkt.

Handlungsempfehlungen

  • Präzise Überwachung der kurzfristigen und mittelfristigen Liquiditätsentwicklung, beispielsweise durch eine 13-Wochen-Liquiditätsplanung.
  • Detaillierte Finanzierungsübersicht oder ein Bankenspiegel hinsichtlich Kapitaldienst und Liquiditätsreserven, um Kapitalbedarf und Liquiditätsreserven transparent darzustellen.
  • Gezieltes Forderungsmanagement zur Verbesserung der Liquidität.
  • In einigen Fällen können auch Steuerherabsetzungen zu einer Entlastung führen.

Es ist ratsam, gezielte Maßnahmen zur Kapitalbeschaffung zu prüfen und umzusetzen. Eine transparente Kommunikation mit den Finanzierungspartnern, unterstützt durch professionelle und aussagekräftige Unterlagen, kann zur Verbesserung der Krisensituation beitragen.

Eine frühzeitige Erkennung von Krisenanzeichen und die Einleitung gezielter Gegenmaßnahmen sind entscheidend, um den Fortbestand eines Unternehmens zu sichern. Gerade in den frühen Krisenstadien ist es möglich, durch gezielte Maßnahmen und den Einsatz geeigneter Werkzeuge schwerwiegende wirtschaftliche Folgen zu vermeiden.

Wir unterstützen Unternehmen dabei, diese Handlungsempfehlungen umzusetzen, um nachhaltige Lösungen zur Stabilisierung der wirtschaftlichen Unternehmenssituation zu erzielen.

Arbeitsrechtliche Maßnahmen zur Absicherung

Neben der finanziellen Absicherung stehen in Krisenzeiten auch arbeitsrechtliche Maßnahmen im Fokus. Besonders in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten ist es wichtig, vorhandene Instrumente wie Kurzarbeit, Arbeitszeitkonten und betriebsbedingte Kündigungen rechtskonform und gezielt einzusetzen.

Arbeitszeitkonten und Flexibilisierung der Arbeitszeit

In wirtschaftlich angespannten Zeiten kann die Flexibilisierung der Arbeitszeit dazu beitragen, Personalkosten vorübergehend zu senken und gleichzeitig Arbeitsplätze zu erhalten. Denkbar sind dabei zum Beispiel entweder die Einführung oder Erweiterung von Arbeitszeitkonten um Überstunden aufzubauen und in schwachen Phasen abzubauen oder die Einführung von Kurzarbeit als Instrument zur Reduzierung der Arbeitszeit bis auf null (Kurzarbeit Null) mit dem Ziel, den Stamm der Belegschaft zu halten und den Lohnausfall durch Kurzarbeitergeld (KUG) zumindest teilweise zu kompensieren.

Rechtlicher Rahmen für Kurzarbeit

Die Einführung von Kurzarbeit erfordert eine vertragliche oder tarifliche Regelung. In Betrieben mit Betriebsrat kann sie durch eine Betriebsvereinbarung eingeführt werden. Voraussetzung für die Gewährung von Kurzarbeitergeld sind:

  • Ein erheblicher, aber vorübergehender Arbeitsausfall aufgrund wirtschaftlicher Gründe oder eines unabwendbaren Ereignisses.
  • Erfüllen der betrieblichen Voraussetzungen: Mindestens ein sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer muss betroffen sein. Auch einzelne Betriebsabteilungen können in Kurzarbeit gehen.
  • Erfüllen der persönlichen Voraussetzungen: Arbeitnehmer müssen sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein und das Arbeitsverhältnis muss ungekündigt sein, das umfasst auch ein Ende im Rahmen eines Aufhebungsvertrags.

Die Kurzarbeit muss bei der Agentur für Arbeit angezeigt und genehmigt werden. In der Regel erfolgt erst nach positiver Prüfung die Gewährung von Kurzarbeitergeld.

Beendigung von Arbeitsverhältnissen

Wenn arbeitszeitrechtliche Maßnahmen und Kurzarbeit nicht ausreichen, um das Unternehmen zu stabilisieren, bleibt die Möglichkeit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Dabei sind rechtliche Vorgaben und Fristen zu beachten:

  • Aufhebungsverträge: Einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses, häufig mit Abfindungsregelungen.
  • Betriebsbedingte Kündigungen: Aus Auftragsmangel resultierender Beschäftigungsmangel kann ein klassischer Kündigungsgrund sein. Hierbei müssen Sozialauswahlkriterien (Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten, Schwerbehinderung) beachtet werden.
  • Massenentlassungsanzeige: Bei größeren Entlassungswellen ist eine Anzeige nach § 17 KSchG erforderlich.

Die frühzeitige Erkennung von Krisensignalen und das konsequente Ergreifen finanzieller und arbeitsrechtlicher Maßnahmen sind wesentliche Erfolgsfaktoren, um Unternehmen in wirtschaftlich angespannten Zeiten zu stabilisieren und die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.

Wir unterstützen Sie gerne dabei, individuelle Strategien für Ihr Unternehmen zu entwickeln.
 

 

RWTkompakt Ausgabe Juni 2025

Autoren

Michael Rheinbay

Michael Rheinbay

Partner · Geschäftsführer · Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Michael Rheinbay

Michael Rheinbay

Partner · Geschäftsführer · Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Standort: Reutlingen
Benjamin Schirmer

Benjamin Schirmer

Assoziierter Partner · Geschäftsführer · Unternehmensberater

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