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Pauschalversteuerung und Sozialversicherung – aktuelle Rechtsprechung schafft Klarheit

Viele Arbeitgeber nutzen steuerliche Begünstigungen, um ihren Mitarbeitern zusätzliche Leistungen zukommen zu lassen – beispielsweise in Form von Zuschüssen oder Sachzuwendungen. Solche Vorteile können unter bestimmten Voraussetzungen pauschal versteuert werden. Der große Vorteil: Arbeitslohn, der pauschal besteuert wird, ist in der Regel sozialversicherungsfrei. Allerdings gibt es wichtige Ausnahmen. Besonders hervorzuheben ist die Pauschalversteuerung nach § 37b EStG für Sachzuwendungen. Hier greift die Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung nicht.

Wann tritt Beitragsfreiheit ein – und wann nicht?

Das Bundessozialgericht hat in seinem Urteil vom 23. April 2024 (Az. B 12 BA 3/22 R) klargestellt: Eine verspätete Pauschalversteuerung führt nicht zur Beitragsfreiheit.

Das bedeutet: Wird die Pauschalversteuerung erst nach dem dafür vorgesehenen Zeitraum durchgeführt, gelten die betreffenden Lohnbestandteile rückwirkend als sozialversicherungspflichtig. Arbeitgeber müssen dann die fehlenden Beiträge einschließlich Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil nachentrichten.

Was gilt als „rechtzeitig“?

Nach der aktuellen Auffassung des GKV-Spitzenverbandes muss die Pauschalversteuerung im Rahmen der Entgeltabrechnung des jeweiligen Abrechnungszeitraums erfolgen. Spätestens muss sie bis zum 28./29. Februar des Folgejahres abgeschlossen sein.

Dieser Termin entspricht dem Stichtag für die Ausstellung der endgültigen Lohnsteuerbescheinigungen. Wird die Pauschalversteuerung erst nach diesem Datum nachgeholt, entfällt die Beitragsfreiheit unwiderruflich – eine Korrektur ist dann nicht mehr möglich.

Sollten Sie Fragen zur praktischen Umsetzung oder zu bestimmten Lohnbestandteilen haben, unterstützen wir Sie gerne.
 

 

RWTkompakt Ausgabe Dezember 2025

Autorinnen

Tanja Kury-Rilling

Tanja Kury-Rilling

Senior Managerin · Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht
 

Judith Riedlinger

Judith Riedlinger

Senior Managerin · Steuerberaterin, MBA International Taxation

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