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Offene Forderungen vor der Verjährung sichern

Zum Jahresende sollten Unternehmen ihre offenen Forderungen prüfen. Denn nach Eintritt der Verjährung kann der Schuldner die Zahlung dauerhaft verweigern. Der Anspruch bleibt zwar bestehen, lässt sich aber grundsätzlich nicht mehr durchsetzen, wenn sich der Schuldner auf die Einrede der Verjährung beruft.

Für viele Zahlungsansprüche, etwa auf Kaufpreis, Werklohn oder Miete, gilt die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren. Sie beginnt grundsätzlich mit Ablauf des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger die anspruchsbegründenden Umstände sowie die Person des Schuldners kennt oder ohne grobe Fahrlässigkeit kennen müsste. Für bestimmte Ansprüche, insbesondere Mängelansprüche, gelten hiervon abweichende Regeln.

Für das Jahresende 2026 bedeutet dies: Zahlungsansprüche, die 2023 entstanden und fällig geworden sind, bei denen also die Voraussetzungen für den Beginn des Verjährungszeitraumes bereits 2023 vorlagen, verjähren grundsätzlich mit Ablauf des 31. Dezember 2026. Dies gilt, sofern keine abweichenden Fristen, eine anderweitige Hemmung oder ein Neubeginn der Verjährung gegeben sind.

Eine einfache Mahnung reicht nicht aus, um die Verjährung zu hemmen. Geeignete Maßnahmen sind beispielsweise die Erhebung einer Klage oder die Zustellung eines gerichtlichen Mahnbescheids. Geht die Klage oder der Mahnantrag vor Eintritt der Verjährung, also vor dem 31. Dezember 2026 bei Gericht ein, kann die Verjährung noch erfolgreich gehemmt werden.

Auch schwebende Verhandlungen mit dem Schuldner über den Anspruch können die Verjährung hemmen. Solche Verhandlungen sollten dann allerdings nachweisbar dokumentiert werden. Erkennt der Schuldner die Forderung vor Ablauf der Verjährungsfrist an, etwa durch eine Teilzahlung, kann die Verjährung unter bestimmten Umständen neu beginnen.

Unternehmen sollten daher insbesondere offene Forderungen aus dem Jahr 2023 rechtzeitig prüfen und im Einzelfall abklären, welche Maßnahmen zur Sicherung der Durchsetzbarkeit ihrer Ansprüche erforderlich sind.
 

 

RWTkompakt Ausgabe November 2026

Autor

Christoph Sperlich

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