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Minijobber können Befreiung von der Rentenversicherungspflicht widerrufen

Minijobber können sich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Dann zahlen sie keinen eigenen Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung. Bisher galt diese Befreiung für die gesamte Dauer des Minijobs und konnte nicht widerrufen werden. Doch das hat sich mit Wirkung ab dem 1. Juli 2026 geändert, sodass Minijobber zur Rentenversicherungspflicht zurückkehren können. Beschäftigte, die von der Rentenversicherungspflicht befreit sind, können ihre Entscheidung nunmehr einmalig rückgängig machen.

Hintergrund

Minijobber sind in der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich versicherungspflichtig und zahlen von ihrem Verdienst somit einen Eigenanteil. Im gewerblichen Bereich liegt dieser bei 3,6 %. Bei einem monatlichen Verdienst von 603 Euro entspricht dies 21,71 Euro. Im Privathaushalt ist der Eigenanteil mit 13,6 % höher.
 

 

RWTkompakt Ausgabe August 2026

 

Quellen: Minijob-Zentrale, Mitteilung vom 03.06.2026, „Rentenversicherung im Minijob: Zweite Chance ab Juli 2026“

Autor

Michael Rheinbay

Michael Rheinbay

Partner · Geschäftsführer · Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht

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