Kryptowerte: Neue Meldepflicht für Anbieter
Durch das Gesetz über die Meldepflicht von Anbietern und den automatischen Austausch von Informationen in Steuersachen bei Kryptowerte-Dienstleistungen (Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz) wurde eine EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. Die Meldung der Anbieter an das Bundeszentralamt für Steuern hat nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz elektronisch zu erfolgen. Das Bundesfinanzministerium hat diesen Datensatz jüngst bekannt gegeben.
Beachten Sie: Die in den jeweiligen Mitgliedstaaten ab 2026 gemeldeten Daten werden innerhalb der EU automatisch ausgetauscht, erstmals im Jahr 2027.
Innerhalb Deutschlands regelt das Gesetz zudem die Weiterleitung der Transaktionsdaten an die Landesfinanzbehörden. Ein Abgleich etwaiger Krypto-Gewinne mit den in Steuererklärungen angegebenen Einkünften ist dann, so das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen, ohne Weiteres möglich.
RWTkompakt Ausgabe Mai 2026
Quellen: Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz, BGBl I 2025, Nr. 352; BMF-Schreiben vom 14.01.2026, Az. IV D 3 - S 1316/00708/051/004