Kryptowerte im Fokus: Umsetzung der DAC8-Richtlinie in Deutschland
Mit der EU-Richtlinie DAC8 vom 17. Oktober 2023 wird ein europaweit einheitlicher Rahmen für den automatischen Informationsaustausch über Kryptowerte geschaffen. Ab 1. Januar 2026 sollen zum einen Kryptodienstleister verpflichtet werden, Transaktionen, Bestände und kundenbezogene Daten automatisch an die Finanzbehörden zu übermitteln. Zum anderen soll der Informationsaustausch zwischen den europäischen Finanzbehörden verstärkt werden. Deutschland arbeitet derzeit an der gesetzgeberischen Umsetzung (Stand 12/2025) der Richtlinie.
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat bereits eine eigene Informationsseite unter dem Schlagwort „Crypto-Asset Reporting Framework (CARF/DAC 8)“ eingerichtet, die zentrale Hinweise und Materialien bündelt.
Die geplanten Regelungen fügen sich in die bereits verstärkten Ermittlungsmaßnahmen der Steuerfahndung ein. Das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität NRW erzielte durch die Auswertung des ersten großen Datenpakets einer Krypto-Handelsplattform aus 2023 bereits ein Steuermehrergebnis im hohen einstelligen Millionenbereich. Nach einer Mitteilung aus September 2025 wird nun das zweite Datenpaket ausgewertet – weitere Feststellungen sind zu erwarten.
Krypto-Vermögenswerte rücken weiter in den Fokus der Steuerbehörden. Wir unterstützen Sie gerne umfassend bei allen Fragen zur Besteuerung von Kryptowährungen.
RWTkompakt Ausgabe Januar 2026
Quellen: https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Intern_Informationsaustausch/DAC8/dac8_node.html https://www.finanzverwaltung.nrw.de/uebersicht-rubrik-aktuelles-und-presse/pressemitteilungen/lbf-nrw-wertet-zweites-grosses-datenpaket