Handelsregistergebühren steigen um 50 %
Mit Wirkung ab 1. Juni 2025 wurden die Gebühren für Eintragungen im Handelsregister um 50 % erhöht. Demzufolge werden auch Unternehmensgründungen teurer.
In der Begründung der Verordnung wird hierzu unter anderem ausgeführt: „Die daraus insgesamt resultierenden Gebühreneinnahmen sollen dazu dienen, den Aufwand der Länder für den Betrieb der Registergerichte weitgehend zu decken, damit die Gerichte den Anforderungen an eine moderne, effiziente und sichere Registerführung auch künftig gerecht werden können.“
RWTkompakt Ausgabe Juli 2025
Quellen: Dritte Verordnung zur Änderung der Handelsregistergebührenverordnung, BGBl I 2025, Nr. 127