Einsatz von Künstlicher Intelligenz bei der Steuerveranlagung
Ab Mai 2025 wird in vier Pilotfinanzämtern (Brühl, Bielefeld-Außenstadt, Hamm und Lübbecke) des Landes Nordrhein-Westfalen erstmals ein KI-Modul zur Unterstützung der Steuerveranlagung eingesetzt. Das Ziel: Steuererklärungen sollen effizienter, schneller und treffsicherer bearbeitet werden.
Das neue KI-Modul ergänzt das bewährte Risikomanagementsystem der Finanzverwaltung. Es erkennt Muster in den Steuerdaten und kann gut nachvollziehbare Fälle mit geringem Prüfbedarf gezielt identifizieren. Diese werden automatisiert verarbeitet – und damit schneller abgeschlossen.
Gestartet wird mit Arbeitnehmerfällen (also Steuererklärungen mit Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, Kapitalerträgen, Vorsorgeaufwendungen, Sonderausgaben, haushaltsnahen Dienstleistungen und ähnlichen Bereichen). Die Ausweitung auf weitere Fallkonstellationen ist bereits in Planung.
Hinweis: Nordrhein-Westfalen übernimmt die Vorreiterrolle. Nach erfolgreichem Testlauf ist die landesweite Einführung geplant.
RWTkompakt Ausgabe Juli 2025