E-Bilanz: Neues Datenschema veröffentlicht
Unternehmen, die ihren Gewinn durch Bilanzierung ermitteln, müssen ihre Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung grundsätzlich elektronisch an die Finanzverwaltung übermitteln. Rechtsgrundlage hierfür ist § 5b Einkommensteuergesetz. Die Übermittlung erfolgt nicht in beliebiger Form, sondern nach einem amtlich vorgeschriebenen Datensatz, der sogenannten E-Bilanz-Taxonomie.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat nun das aktualisierte Datenschema der Taxonomien in der Version 6.10 veröffentlicht. Die neuen Taxonomien bilden die technische und inhaltliche Grundlage dafür, welche Angaben Unternehmen im Rahmen der E-Bilanz elektronisch übermitteln müssen.
Was gehört zur E-Bilanz?
Zu den wesentlichen Pflichtbestandteilen der E-Bilanz gehören an erster Stelle die Stammdaten des Unternehmens sowie die eigentlichen Abschlussdaten (insbesondere Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nach der jeweils einschlägigen Taxonomie).
Besondere Bedeutung haben die Kontennachweise. Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2024 beginnen, ist der Inhalt von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung grundsätzlich einschließlich unverdichteter Kontennachweise mit Kontensalden elektronisch zu übermitteln. Bei Personengesellschaften und Mitunternehmerschaften gilt dies sowohl für die Gesamthandsbilanz als auch, soweit erforderlich, für Sonder- und Ergänzungsbilanzen. Dies erhöht die Anforderungen an die Kontenzuordnung und an eine saubere Abstimmung zwischen Finanzbuchhaltung, Jahresabschluss und E-Bilanz.
Bei bilanzierenden Personengesellschaften ist zudem die Kapitalkontenentwicklung der Gesellschafter Bestandteil der E-Bilanz. Sie stellt die Entwicklung der Kapitalanteile beziehungsweise Gesellschafterkonten dar und erfasst insbesondere Einlagen, Entnahmen, Ergebnisanteile und sonstige Veränderungen der Kapitalkonten. Auch der Anlagenspiegel ist als eigener Berichtsbestandteil zu beachten.
Die Taxonomie enthält zudem rechnerische Verknüpfungen und Plausibilitätsregeln. Diese sollen sicherstellen, dass der übermittelte Datensatz formal und inhaltlich stimmig ist. Nur wenn alle Prüfungen erfolgreich durchlaufen werden, kann ein E-Bilanz-Datensatz an die Finanzverwaltung übermittelt werden. Unternehmen sollten daher ihre Anlagenbuchführung, Kontenzuordnungen und Gesellschafterkonten frühzeitig prüfen, damit die Daten für die E-Bilanz vollständig, zutreffend und plausibel bereitstehen.
Modernisierung des Datenmodells
Mit der Taxonomie 6.10 wird die E-Bilanz außerdem technisch weiterentwickelt. Nach den Angaben des BMF soll die Taxonomie entsprechend dem aktuellen XBRL-Datenmodell zukunftsfähig modernisiert werden. Die modernisierten Standards betreffen insbesondere die in der Taxonomie enthaltenen Datenformate und Datenstrukturen.
Praxishinweis
Eine gut vorbereitete Finanzbuchhaltung ist die Grundlage für eine reibungslose Erstellung und Übermittlung der E-Bilanz. Je sauberer Kontierung, Anlagenbuchführung, Gesellschafterkonten und Abschlussprozesse aufgesetzt sind, desto schlanker verläuft später der Erstellungs- und Übermittlungsprozess. Gleichzeitig sinkt das Risiko technischer Übermittlungsprobleme.
RWTkompakt Ausgabe August 2026
Quellen: BMF-Schreiben vom 08.06.2026, Az. IV C 6 - S 2133-b/00067/002/023.