Bundesregierung plant Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos
Die Kfz-Steuerbefreiung gilt bislang für reine Elektrofahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2025 erstmalig zugelassen beziehungsweise komplett auf Elektroantrieb umgerüstet werden. Die Bundesregierung möchte diese steuerliche Begünstigung nun um fünf Jahre bis zum 31. Dezember 2030 verlängern. Die maximal zehnjährige Steuerbefreiung soll jedoch begrenzt sein – und zwar längstens bis zum 31. Dezember 2035. Dadurch soll es sich lohnen, frühzeitig ein reines Elektrofahrzeug anzuschaffen (Achtes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes, Regierungsentwurf vom 15. Oktober 2025; Zustimmung durch den Bundesrat steht noch aus).
RWTkompakt Ausgabe Dezember 2025