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Berufliche Verwendung eines privaten Kfz trotz vorhandenem Dienstwagen

Das Finanzgericht Niedersachsen hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer, der auf Dienstreisen seinen privaten Pkw einsetzt, die tatsächlichen Kosten für jeden gefahrenen Kilometer auch dann ansetzen kann (im Streitfall: 2,28 Euro/km für einen Sportwagen), wenn er von seinem Arbeitgeber einen Dienstwagen gestellt bekommt, den er grundsätzlich für dienstliche und private Fahrten nutzen kann. 

Der Arbeitnehmer muss in diesem Fall jedoch den Nachweis erbringen, dass er das Privatfahrzeug tatsächlich beruflich eingesetzt hat. Eine Angemessenheitsprüfung dem Grunde nach (hier: berufliche Nutzung eines privaten Fahrzeugs durch einen Arbeitnehmer, dem von seinem Arbeitgeber ein Geschäftsfahrzeug überlassen wurde) findet nicht statt. 

Beachten Sie: Das Finanzamt hat Revision eingelegt. 
 

 

RWTkompakt Ausgabe August 2025

 

Quellen: FG Niedersachsen, Urteil vom 18.09.2024, Az. 9 K 183/23, Rev. BFH: Az. VI R 30/24

 

 

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